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Optimal abgesichert wenn’s kräftig windet

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München. Mit der Umfrage Schadenmanagement untersuchen die Generali Versicherungen die Zufriedenheit der Bevölkerung mit ihren Versicherungen. Gleichzeitig geben die Generali Hinweise, woraus ein guter Versicherungsschutz besteht, was im Schadenfall zu beachten ist und wie Schäden vermieden werden können. Der erste Teil der Ratgeberserie beschäftigt sich mit Sturmschäden.

Quelle: "obs/Generali Versicherungen"
Quelle: „obs/Generali Versicherungen“

Haus- und Wohnungsbesitzer sollten niemals die Gefahren unterschätzen, die bei einem Sturm von ihrer Immobilie ausgehen. So können Schornsteine, Fallrohre oder Dachziegel heruntergerissen werden und jemanden verletzen. Außerdem verliert ein beschädigtes Dach nicht nur seine Schutzwirkung gegen Nässe und Kälte, es bietet auch mehr Angriffspunkte.

Immobilienbesitzer müssen daher dafür sorgen, dass sich ihr Haus bzw. ihre Wohnung immer in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen: Dächer sollten regelmäßig auf fehlende oder beschädigte Dachziegel und -platten geprüft werden. Ebenso gilt es, Haus oder Wohnung auf beschädigte oder abgerissene Teile und Risse in der Dachhaut zu kontrollieren. Auch auf abgerissene oder verbogene Dachrinnen und Regenfallrohre sowie lose Schneefanggitter sollten Immobilienbesitzer achten. Instabile Befestigungen von Solarmodulen müssen sie ebenso reparieren wie schadhafte Befestigungen von Antennen oder Blitzableitern. Bei Flachdächern ist zudem auf eine unregelmäßige Kiesschüttung zu achten.

DER ERNSTFALL

Zieht ein Sturm auf, sollten Immobilienbesitzer alle Dachfenster, Türen sowie Luken und Fensterläden schließen und Markisen aufrollen. Gartenmöbel und andere Gegenstände außerhalb des Gebäudes sollten gesichert und Autos weg von Bäumen gefahren werden. Nach einem Sturm gilt es, das Dach sowie die übrigen Gebäudebestandteile auf Schäden, die der Sturm verursacht haben könnte, zu überprüfen. Bei entstandenen Schäden sollten die Immobilienbesitzer zuerst die Versicherung telefonisch über die Zerstörungen informieren und das Ausmaß auf Fotos festhalten. Erst danach sollten sie mit den Aufräumarbeiten beginnen.
Zur optimalen Schadenregulierung ist es ratsam, eine Liste anzufertigen, in der alle demolierten Gegenstände aufgeführt sind. „Das verkürzt in der Regel die Bearbeitungszeit des Versicherers“, erläutert Maximilian Jetzlsperger, Bereichsleiter Schaden der Generali Versicherungen.

Quelle: ots

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