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Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz

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Karlsruhe. Die demographische Entwicklung wirkt sich nicht nur im Bereich des Nachwuchsmangels aus, sondern auch und gerade im Anwachsen des Pflegebedarfs älterer Menschen. Während sich leider immer weniger Menschen in Deutschland mit der Vereinbarkeit von „Familie und Beruf“ auseinandersetzen, müssen sich immer mehr Menschen mit dem Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ befassen. Dieser an sich sehr traurige Prozess wird seit 2008 durch das Pflegezeitgesetz arbeitsrechtlich begleitet. Seit 2013 steht mit dem „Familienpflegezeitgesetz“ ein weiteres gesetzgeberisches Werk zur Verfügung, welches nicht wirklich als sozialpolitischer „Meilenstein“ angesehen werden kann.

Bild: Buchtitel.
Bild: Buchtitel.

Die arbeitsrechtliche Regulierung des Themas wirft in der Personalpraxis zahlreiche Fragen auf. Die Autoren haben dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden für den Umgang mit den gesetzlichen Regelungen zu erstellen.

Neben Ausführungen über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Akut-Ereignissen werden die Pflegezeit im engeren Sinne, der besondere Kündigungsschutz bei Pflegezeit sowie die befristete Einstellung einer Vertretungskraft nach den Maßgaben des Gesetzes erläutert. Der komplexe (und letztlich wenig praxisfreundliche) Mechanismus der Familienpflegezeit wird detailliert dargestellt. Ferner werden die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Pflegezeit und Familienpflegezeit behandelt. Auch auf die mit der Thematik verbundenen betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte wird eingegangen.

Das Werk richtet sich an Arbeitsrichter, Rechtsanwälte, Personalleiter, Personalreferenten, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Allgemeinen.

Auch als E-Book erhältlich.

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