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Rückerstattungen aus Kreditverträgen

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Zug. Kaum ein Finanzportal, Verbraucherforum oder Ratgebermagazin, das dieser Tage nicht über die Rückerstattungsanprüche aus Kreditverträgen berichtet. Und wen wundert’s, beläuft sich die Gesamtsumme der erstattungsfähigen Gelder aus fehlerhaften Kreditverträgen nach Expertenmeinung immerhin auf rund 10 Milliarden Euro. Und ein Großteil dieser Ansprüche droht auch noch zum Jahresende zu verjähren. Deshalb werden Verbraucher überall zur Eile ermahnt. Aber bringt übereiltes Handeln tatsächlich Erfolg und die gewünschten Rückerstattungen von den Banken?

Die Profis von DARLEHENSnotruf versuchen Licht ins Dunkel fehlerhafter Verträge, Verjährungsfristen und Widerrufschreiben zu bringen.

Frist wahren, aber ohne unbedacht zu handeln

„Ja, es ist durchaus Eile geboten, weil die Ansprüche aus Kreditverträgen, die innerhalb der Jahre 2004 bis 2011 geschlossen wurden, am 31. Dezember verjähren, wenn sie bis dahin nicht geltend gemacht werden.“, meint Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt DARLEHENSnotruf, „Aber NEIN, Kunden sollten jetzt nicht übereilt agieren und auf eigene Faust Geld von ihrer Bank zurückfordern.“ Und dafür gibt es laut dem DARLEHENSnotruf-Sprecher zwei gute Gründe.

Musterbriefe stoppen Verjährung nicht

Kunden, die ihre Ansprüche einfordern möchten, greifen meist auf vorgefertigte Musterschreiben zurück, von denen eine Vielzahl im Netz kursiert. Dass aber oftmals genau wegen dieser Schreiben die Ansprüche verjähren, wissen die wenigsten. Der Grund: Reagiert die jeweilige Bank nicht oder erst im nächsten Jahr auf das Schreiben, tritt die Verjährung nämlich trotzdem ein – Geld, auf das der Kunde eigentlich Anspruch gehabt hätte, ist damit futsch. Ansprüche sicher vor der Verjährung retten, kann nur, wer seine Forderungen professionell, zum Beispiel über die Netzwerkanwälte von DARLEHENSnotruf, geltend macht.

Banken erfinden kreative Ablehnungsgründe

Reagiert die Bank auf die angezeigten Rückzahlungsansprüche der Kunden, dann zumeist mit Abweisung der Forderungen. Das überrascht die Experten von DARLEHENSnotruf angesichts der 10 Milliarden Gesamterstattungsansprüche wenig. Leider lassen sich betroffene Kreditnehmer nur allzu leicht von Argumenten wie „Die Rückerstattungsansprüche betreffen nur Kredite im Konsumentenbereich und keine Immobilienfinanzierungen“ oder „Die von unserer Bank angebotenen Kredite sind nicht von Rückerstattungsansprüchen betroffen“ abschrecken. Auch wenn viele Verbraucher die Methode sicher durchschauen und sich denken können, dass derlei Begründungen an den Haaren herbeigezogen sind – wer hat schon Zeit, Geld und Nerven für einen langwierigen Rechtsstreit mit der Bank?

DARLEHENSnotruf – kompetente, schnelle Hilfe für Kreditkunden

Zeit, Geld und Nerven werden Kreditkunden dank des Verbraucherschutzprojektes DARLEHENSnotruf nicht mehr abverlangt. Denn darum, dass die Rückerstattungsansprüche rechtzeitig bei der Bank angezeigt und von dieser auch vollumfänglich anerkannt werden, kümmern sich die auf Kreditverträge spezialisierten Anwälte des Projektes. Der Kreditkunde hat damit keinerlei Aufwand und muss lediglich seinen Finanzierungsvertrag an DARLEHENSnotruf senden. Die Prüfung desselben, die gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzung mit der Bank und das Streiten darum, dass auch der letzte Cent, der dem Kunden zusteht, von der Bank rückerstattet wird, übernehmen die DARLEHENSnotruf-Anwälte. Damit diese aber auch noch rechtzeitig tätig werden können, sollten sich Betroffene mit Verträgen zwischen 2004 und 2011 nun wirklich ein bisschen beeilen.

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