Hamburg.Das historisch niedrige Zinsniveau motiviert viele Immobilieninteressenten sich den Traum vom Eigenheim zeitnah zu erfüllen, auch wenn zum heutigen Zeitpunkt das in der Regel notwendige Eigenkapital noch nicht angespart ist. Für diesen Fall bieten Kreditinstitute Vollfinanzierungen an, lassen sich dieses Risiko jedoch mit deutlichen Zinsaufschlägen bezahlen. Eine 100-Prozent-Finanzierung ist sowohl für die Kreditnehmer als auch für die Institute riskant.
Für eine klassische Baufinanzierung wird ein Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 Prozent zuzüglich der Kaufnebenkosten (wie Notarkosten und Steuern) empfohlen. Mit einer 100 Prozent-Finanzierung kann die jahrelange Ansparphase für das Eigenkapital verkürzt werden. Bei einer Vollfinanzierung ist das Risiko jedoch höher, dass die Finanzierung für den Immobilienkäufer auf Dauer zu einer großen finanziellen Belastung wird. Umso wichtiger ist es, die Finanzierung äußerst sorgfältig zu planen. Baufi24 zeigt die fünf wichtigsten Regeln für eine 100-Prozent-Finanzierung auf:
Regel 1: Erstklassige Bonität und gesichertes Einkommen
Je höher die Beleihung der Immobilie, desto höher sind auch die Anforderungen an die Bonität des Kunden. So sind erstklassige Einträge bei der Auskunftei der Kreditwirtschaft, Schufa, essentiell für die Kreditgewährung. Die Kosten für das Darlehen fallen bei einer Vollfinanzierung höher aus, da die Kreditinstitute eine Risikoprämie in Form eines Zinsaufschlages fordern. Dies spiegelt sich direkt in der monatlichen Belastung wieder, so dass diese Variante der Finanzierung bei Eigennutzung nur für Personen mit einem langfristig hohen und gesicherten Einkommen in Frage kommt.
Regel 2: Hohe Anfangstilgung wählen
Eine zügige Entschuldung wird durch eine hohe Anfangstilgung begünstigt. Statt der üblichen zwei Prozent, ist bei der Vollfinanzierung eine Anfangstilgung von mindestens vier Prozent ratsam. Um die Kreditlaufzeit weiter zu verkürzen, kann auch die Vereinbarung von Sondertilgungsoptionen sinnvoll sein. Wie die monatlichen Raten aus Zins und Tilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, kann schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner (https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) ermittelt werden.
Regel 3: Lange Zinsbindungsfrist
Immobilienkredite mit fünfjähriger Zinsbindung gibt es aktuell bereits ab zwei Prozent. Dieses verlockende Angebot stellt jedoch ein Risiko dar, sollten die Zinsen für Immobilienkredite mittelfristig wieder steigen. Um das Zinstief langfristig zu nutzen, ist auf eine Zinsbindung von 15 bis 20 Jahren zu achten. Mit Zinssätzen ab rund drei Prozent sind diese nur wenig teurer als Darlehen mit kürzeren Laufzeiten. „Käufer haben damit langfristig Planungssicherheit und müssen sich erst spät Gedanken um eine Anschlussfinanzierung machen.“ so Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Regel 4: Nebenkosten aus Eigenkapital abdecken
Für die Kaufnebenkosten wie Maklerprovision, Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchgebühren fallen noch einmal zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises an. Diese Kosten sollte aus eigenen Mitteln aufgebracht werden, denn Banken finanzieren diese Kosten üblicherweise nicht im Rahmen des günstigen Hypothekenzinses mit. Einige Kreditinstitute bieten auch Finanzierungen über 100 Prozent an, so dass die Kaufnebenkosten mitfinanziert werden können. Die Zinsen fallen hier jedoch meist deutlich höher aus. Oft wird dann ein Nachrangdarlehen zu wenig attraktiven Konditionen notwendig. Ob sich diese Variante tatsächlich rechnet, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Regel 5: Baufinanzierung gegen Ausfall absichern
Insbesondere für die Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist eine ausreichende Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit wichtig. Falls der Hauptverdiener stirbt oder zum Pflegefall wird, springt eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung ein. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet wichtigen Schutz, denn sie tritt an die Stelle des regelmäßigen Einkommens, wenn einer der Ehepartner seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Quelle: ots.