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Was Sie über Rauchmelder wissen sollten

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Wer schläft, der sieht, hört und riecht nichts. Bricht währenddessen ein Brand in der Wohnung aus, können sich giftige Rauchgase unbemerkt ausbreiten. Werden sie eingeatmet, kann das binnen Sekunden zu Bewusstlosigkeit und im Extremfall zum Tod führen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sind Rauchmelder mittlerweile in fast allen Bundesländern Pflicht. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was zu beachten ist.

Rauchmelderpflicht?

Außer in Sachsen, Berlin und Brandenburg besteht in allen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht. Da die Brandschutzregularien jedoch nicht bundesweit einheitlich sind und nach der Einführungspflicht in der Regel eine individuelle Übergangsfrist besteht, sollten sich Mieter und Vermieter in den jeweiligen Landesbauordnungen informieren. Die Regelungen gelten, außer im Saarland, nicht nur für Neu- und Umbauten – auch alle bestehenden Wohnungen müssen ausgestattet sein.

Bild: Thinkstock iStock IngaNielsen. Quelle: CosmosDirekt.
Bild: Thinkstock iStock IngaNielsen. Quelle: CosmosDirekt.

Welche Anforderungen gelten für Rauchmelder?

Rauchmelder müssen der europäischen Produktnorm entsprechen und DIN-zertifiziert sein (erkennbar am CE-Zeichen). Zudem sollten sie neben dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) möglichst das Siegel eines Prüfungsinstituts tragen – z.B. TÜV Nord, VdS oder das neue Prüfzeichen Q.

Wie werden Rauchmelder installiert?

Im Idealfall an der Deckenmitte in jedem Raum. In Küche und Bad sind meist Hitzemelder ausreichend. Der Rauchmelder darf nicht versteckt, überklebt oder beschmutzt werden, damit der Rauch ihn ungehindert erreichen kann.

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?

Vermieter bzw. Eigentümer einer Wohnung müssen sich im Regelfall um Anschaffung und Montage kümmern. Mit einer Ausnahme: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter – von der Schlüsselübergabe bis zum Auszug aus der Wohnung – zugleich auch Besitzer. Weil es sich beim Einbau des Rauchmelders um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, darf die Kaltmiete vom Vermieter grundsätzlich um 11 Prozent der entstandenen Kosten erhöht werden. Meist sind die Aufwendungen jedoch so gering, dass der Vermieter die Kosten allein trägt.

Wer kommt im Ernstfall für einen Brandschaden auf?

Um trotz Rauchmelder auf Nummer sicher zu gehen, sollten Verbraucher sich auch gegen mögliche Schäden absichern. „Eine Hausratversicherung deckt kleine wie große Brandschäden ab. Wird das Hab und Gut durch Feuer beschädigt, kommt sie zu Hilfe“, sagt Bernd Kaiser. Denn durch die Hausratversicherung sind Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände abgesichert. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten darüber hinaus eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie kann vor dem finanziellen Ruin schützen.

Quelle: CosmosDirekt.

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