Weg zum Transatlantischen Freihandelsabkommen
Frankfurt am Main. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Schaffung einer Freihandelszone haben ein ehrgeiziges Ziel: die Beseitigung von Handelshemmnissen in Form von Zöllen und Abgaben, aber auch eine Angleichung von technischen Vorschriften und Normen.
Daneben steht der Investitionsschutz im Mittelpunkt der Diskussionen und hierüber sind die Verhandlungen kürzlich ins Stocken geraten. Solche Abkommen enthalten typischerweise Schiedsgerichtsklauseln zur Streitschlichtung zwischen ausländischen Investoren und dem jeweiligen Staat, in dem die Investition stattfindet.
In letzter Zeit sind solche Schiedsklagen in die Diskussion geraten, weil zum Teil befürchtet wird, Staaten könnten aus Furcht vor Klagen ausländischer Investoren in ihrer politischen Handlungs- und Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt werden. In der Öffentlichkeit werden immer wieder zwei aktuell anhängige Verfahren genannt, nämlich die Schadensersatzklage des schwedischen Energieunternehmens Vattenfall gegen die deutsche Bundesregierung (wegen der Entscheidung, aus der Kernenergie auszusteigen) und eine Klage des Tabakkonzerns Philip Morris gegen die australische Regierung (gegen Auflagen zur Gestaltung von Zigarettenpackungen).
Die EU-Kommission hat deshalb im Januar 2014 beschlossen, eine öffentliche Konsultation durchzuführen und hat angekündigt zu diesem Zweck kurzfristig Textpassagen der Investitionsschutzbestimmungen im Entwurf zu veröffentlichen.
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