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Württembergische beginnt Schadensregulierung nach jüngsten Unwettern

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Stuttgart – In kurzem zeitlichem Abstand sind seit dem Wochenende gleich zwei Sturmfronten über Deutschland hinweggezogen. Auch Baden-Württemberg ist betroffen. Bei der Württembergischen Versicherung AG, einer Tochtergesellschaft der Stuttgarter Wüstenrot & Württembergische AG, gehen erste Schadensmeldungen ein. Bisher handelt es sich aber in erster Linie um kleinere Schäden. Informationen zu Großschäden liegen noch nicht vor. Aufgrund der bevorstehenden Feiertage ist davon auszugehen, dass sich die Schadensmeldungen über einen gewissen Zeitraum verzögern werden.

Nachdem zunächst das Sturmtief „Mike“ in der Nacht auf Montag von Nordwesten her Deutschland erreichte und insbesondere in den nördlichen und östlichen Landesteilen Schäden verursachte, folgte am 31. März „Niklas“, der sich zu einem der größten Stürme der zurückliegenden Jahre entwickelte. Während der Südwesten insgesamt relativ glimpflich davon gekommen ist, sind die Auswirkungen in der Mitte und im Norden Deutschlands erheblich. Unter anderem gab es mehrere Tote durch umstürzende Bäume und hohe Sachschäden, die sich im Augenblick allerdings noch nicht beziffern lassen.

Auch in vielen Orten in Baden-Württemberg stürzten durch den Orkan Bäume um und blockierten oder beschädigten Verkehrswege und andere Infrastruktureinrichtungen. Staus, Sperrungen und Stromausfälle waren die Folge, zu verzeichnen waren auch schwere Unfälle. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und andere Hilfseinrichtungen sind noch immer mit der Beseitigung erster Schäden beschäftigt.

Höhe der Versicherungsschäden noch nicht absehbar

Auch bei der Württembergischen Versicherung sind bereits erste Schadensmeldungen in Folge der beiden Stürme eingegangen. Die Schadensmeldungen nehmen seit Mittwoch, 1. April 2015, zu. Aktuell verzeichnet die Versicherung viele Anrufe im Servicecenter. Bis zum Abend des 31. März 2015 zählte die Versicherung rund 330 Schadensvorgänge über knapp 650.000 Euro – dies dürfte jedoch erst der Anfang sein. Aufgrund der bevorstehenden Osterfeiertage werden Schadensmeldungen voraussichtlich erst mit mehrtägiger Verzögerung eintreffen. Fundierte Einschätzungen, in welchem Volumen die Württembergische Sturmschäden regulieren wird, sind demnach zur Stunde noch nicht möglich.

Aus Versicherungssicht ist der Winter 2014/15 recht glimpflich verlaufen. Nennenswerte Unwetter waren nur vom 9. bis 11. Januar 2015 mit den beiden Sturmtiefs Elon und Felix zu verzeichnen. Bei der Württembergischen gingen hierzu insgesamt rund 3.800 Schadensmeldungen über 3,9 Millionen Euro ein. Generell lässt sich sagen, dass aus versicherungstechnischer Sicht Winterstürme weniger Schäden verursachen als Gewitterfronten mit schweren Hagelschauern, wie sie vorwiegend im Sommer auftreten. Das schwerste Unwetter des Jahres 2014 brachte das Gewittertief „Ela“ im Juni. Auf Jahressicht zeigte die Schadensentwicklung bei der Württembergischen Versicherung im Jahr 2014 eine deutliche Entlastung gegenüber dem von Naturereignissen dominierten Vorjahr. Die größten Versicherungsschäden, die die Württembergische bisher zu verzeichnen hatte, ereigneten sich im Juli 2013 infolge des Sommersturms „Andreas“ und den damit einhergehenden Hagelunwettern.

Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen

Die Württembergische empfiehlt, sich durch ausreichenden Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen möglicher Unwetterschäden zu schützen. So greifen Wohngebäudeversicherungen bei Schäden an Haus und Wohnung unmittelbar durch Blitzschlag, Sturm und Hagel. Schäden am Haus- und Wohnungsmobiliar, die etwa durch Gewitter, Sturm und Hagel entstanden sind, sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt.

Außerdem ist eine Elementarversicherung empfehlenswert. Diese deckt Schäden durch Hochwasser an Gebäuden und Einrichtungsgegenständen ab und springt dann ein, wenn Wassermassen von außen in das Haus eingedrungen sind. Eine gewöhnliche Gebäudeversicherung allein reicht hier nicht aus.

Generell sollten Geschädigte Unwetterschäden möglichst umgehend nach dem eingetretenen Schaden an den zuständigen Versicherer melden. Falls vorhanden, nimmt dieser im Rahmen der Schadenmeldung auch Handy- oder Digitalfotos entgegen, um rasch einen ersten Eindruck zu gewinnen und notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden veranlassen zu können.

Wichtig ist außerdem, weitere Schäden zu verhindern, indem man beispielsweise zerschlagene Fenster mit Folie abdichtet. Das kann auch für Schäden im Bereich der Dachabdeckung gelten. Keinesfalls sollten Geschädigte pauschale Angebote für Handwerkerleistungen unterschreiben, bevor ein Versicherungsmitarbeiter den Schaden in Augenschein genommen hat.

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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