Bauarbeit in der kalten Jahreszeit – Vor Unfällen und Kälte schützen
Berlin – Moderne Baustoffe und Verfahren ermöglichen oft, dass die Arbeiten auf vielen Baustellen auch in den Wintermonaten weitergehen. Doch nasskaltes Wetter mit eiskaltem Wind und teilweise morgendlicher Glätte machen vielen Berufstätigen zu schaffen, die im Freien arbeiten. Die Beschäftigten brauchen ein sicheres Arbeitsumfeld und persönlichen Kälteschutz. Tipps gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
Im letzten Winter, Dezember 2014 bis Januar/Februar 2015, geschahen auf deutschen Baustellen rund 19.800 zum Teil schwere Arbeitsunfälle, das ergab eine vorläufige Auswertung der BG BAU. Vor allem rutschige Böden und schlechte Lichtverhältnisse fordern ihren Preis. Zahlreiche Beschäftigte erlitten einen Unfall, weil sie ausrutschten, etwa auf Baustellenwegen oder beim Warten vereister Maschinen. Oder Berufstätige stürzten von glatten Deckenschalungen. Arbeitgeber müssen mögliche Gefährdungen beurteilen und Risiken vermeiden. So dürfen Arbeiten auf vereisten Baugerüsten gar nicht erst ausgeführt werden.
Unliebsame Überraschungen durch regional mögliche Schneefälle können Unternehmen beispielsweise vermeiden, wenn sie den Winterdienst bereits bei der Bauprojektplanung und der Ausschreibung berücksichtigen. Damit den Beschäftigten nichts passiert, sind Streu- und Räumpflichten zu beachten.
Ein weiteres Problem sind krankheitsbedingte Fehlzeiten. Zu leichte oder falsche Bekleidung kann im Winter zu hartnäckigen Erkältungen, chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie des Muskel- und Skelettsystems führen. Dieses schlägt sich auch im Fehlzeitenreport 2015 der AOK nieder. Danach lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit beispielsweise im Hoch- und Tiefbau bei 15,4 Tagen. Die Beschäftigten der Baubranche insgesamt waren im Schnitt 13,1 Tage Arbeitsunfähig geschrieben. Das waren 1,2 Tage mehr als im Durchschnitt aller Branchen.
Dabei vermindert wintertaugliche und richtige Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe die Gefahr wetterbedingt zu erkranken deutlich. Wie die BG BAU betont, müssen Beschäftigte allerdings die von den Arbeitgebern bereit gestellte Wetterschutz- und Winterschutzkleidung auch tragen. Die Schutzkleidung muss winddicht sein, auftretende Feuchtigkeit durch Schwitzen nach außen leiten können und zugleich einen wirksamen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Umgebung und Körper ermöglichen, damit Beschäftigte nicht auskühlen.
Bei kalten Temperaturen mache es Sinn, mehrere Lagen Kleidung übereinander zu tragen, in einer Kombination von Jacke und Hose aus Mikrofasern sowie darunter Wäsche aus Fleece-Material, das Feuchtigkeit aufnimmt und für Wärme sorgt. Zum Kopfschutz sind außerdem Wintermützen zum Unterziehen sinnvoll, die von vielen Herstellern angeboten werden. Wichtig sind zudem geeignete Arbeitshandschuhe sowie Sicherheitsschuhe der Kategorie S 3 mit rutschhemmenden Sohlen.
Und für die Pausen sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, laut BG BAU, heiße Getränke und einen geheizten Raum zum Aufwärmen bereitstellen.
Quelle: ots