Bauherren tragen Verantwortung für die von der Baustelle ausgehenden Risiken
Bauherren tragen während eines Bauvorhabens eine große Verantwortung für alle von der Baustelle ausgehenden Risiken – und haften im Schadensfall fast unbegrenzt. Dieses Risiko lässt sich mit speziellen Versicherungen gezielt eindämmen, der Bauherr kann auf diese Weise sich selbst, sein Eigentum und seine Helfer vor unvorhergesehenen und unkalkulierbaren Ereignissen schützen. Hier ein Überblick.
Die Bauhelfer-Unfallversicherung
Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern – allerdings ist gerade bei Nicht-Fachleuten auch das Unfallrisiko besonders hoch. „Um im schlimmsten Fall wenigstens das finanzielle Risiko der Bauhelfer abzusichern, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam“, erklärt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Diese decke die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen ab, die auf einer privaten Baustelle zu Schäden führen können. Zunächst einmal müsse der Bauherr die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der BG die versicherte Leistung bei Invalidität. Mitglieder der Schutzgemeinschaft profitieren von günstigen Konditionen bei Abschluss der Versicherung, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.
Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und Baugerüstversicherung
Für Schäden, die Dritte aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle erleiden, haften Bauherren gegebenenfalls unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. „Bauherren können aber auch bei der Übertragung von Durchführung und Koordination der Verkehrssicherung auf den Auftragnehmer in die Haftung kommen“, so Florian Haas. Habe der Bauherr Kenntnis von Sicherheitsmängeln oder berechtigten Anlass zum Zweifel, dass der Auftragnehmer der Verkehrssicherung nicht zur Genüge nachkomme und gehe diesem nicht nach, so müsse er sich dieses Fehlverhalten ebenfalls zurechnen lassen.
Beschädigungen am Bau oder die Zerstörung bereits erbrachter Bauleistungen können hohe Summen kosten und damit die gesamte Maßnahme gefährden. Bauherren sollten daher eine Bauherrenhaftpflicht- sowie Bauleistungsversicherung abschließen.
Mietet der Bauherr ein Baugerüst, so trägt er das Risiko hinsichtlich Diebstahl oder Schäden am Gerüst. Diese Risiken können Mitglieder der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende durch eine Baugerüstversicherung beziehungsweise -bürgschaft abdecken.
Quelle: djd