Frankfurt (ots) – Erweitertes Angebot für Anleger, die nicht zur Hauptversammlung kommen können / Bei Allianz und Münchener Rück Abstimmung in Echtzeit möglich / Zumindest teilweise Übertragung des Aktionärstreffens im Internet inzwischen Standard / Bislang räumt keine Gesellschaft Online-Teilnehmern Rede- und Fragerecht ein
Die DAX-Konzerne haben ihr Angebot für Aktionäre ausgebaut, die nicht zur Hauptversammlung kommen können. Wie eine Umfrage des Anlegermagazins ‚Börse Online‘ (Ausgabe 14/2012, EVT 29. März) unter den 30 Index-Mitgliedern ergeben hat, können die Aktionäre derzeit bei gut der Hälfte der Unternehmen ihr Stimmrecht auch per Briefwahl wahrnehmen. Noch vor zwei Jahren stellten lediglich zwei Konzerne diese Methode zur Verfügung. „Die Briefwahl hat sich durchgesetzt“, urteilt Klaus Schmidt vom Aktienregister und Hauptversammlungsdienstleister Adeus aus München. „Aktionäre schätzen, dass sie dabei unmittelbar abstimmen.“ Im Prinzip funktioniert das Verfahren wie die Briefwahl zum Bundestag. Im Gegensatz zur Politik ist allerdings bereits eine Online-Variante möglich, bei der Anleger in der Regel ab Erhalt der Einladung bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung ihre Stimme abgeben können. Diese Variante ist aktuell bei neun der 30 Gesellschaften möglich.
Noch einen Schritt weiter gehen Allianz und Münchener Rück, die eine direkte Stimmabgabe am Bildschirm anbieten. Die Online-Aktionäre erscheinen dabei im Teilnehmerverzeichnis und stimmen gleichzeitig mit den Anteilseignern im Saal ab.
Zum Standard gehört inzwischen die zumindest teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet. Bei zwölf DAX-Konzernen können Aktionäre sogar die komplette Veranstaltung am Bildschirm verfolgen. Bei den anderen Unternehmen – abgesehen lediglich von Heidelberg Cement – wird zumindest die Rede des Vorstandschefs per Live-Stream gesendet.
Die Möglichkeiten einer virtuellen Hauptversammlung sind damit aber noch nicht ausgeschöpft. So haben die Online-Teilnehmer bislang bei keinem DAX-Unternehmen ein Rede- und Fragerecht, obwohl dies zumindest theoretisch juristisch möglich wäre.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/67525/2225095/-boerse-online-umfrage-unter-den-30-dax-konzernen-stimmabgabe-per-briefwahl-setzt-sich-durch/api