Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf
Viele Hundebesitzer kennen diese Situation: Ihr Hund läuft unvermittelt auf die Straße oder erschreckt beim Spaziergang im Feld einen Jogger. Schnell können erhebliche Personen- und Sachschäden entstehen – etwa wenn der Jogger stürzt und sich verletzt oder ein Autofahrer wegen des Hundes bremsen muss und dadurch einen Unfall verursacht. Für solche Schäden haften die Halter der Tiere – und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Richtet der Hund einen schweren Schaden an, kann das sehr teuer und sogar existenzbedrohend werden.
In vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sollte daher ein Muss für jeden Hundebesitzer sein. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Hundebesitzer sogar gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. „Die Deckungssumme sollte möglichst hoch sein“, rät Fachjournalist Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Bei Anbietern wie der DEVK etwa beträgt die Versicherungssumme zehn Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie eine Million Euro für Vermögensschäden.
Umfassend geschützt
Ein wichtiger Punkt bei der Tierhalterhaftpflicht ist auch die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer oder auch sein eigenes Tier einen Schaden erleidet, der fremde Tierhalter aber nicht zahlen kann. Seit Februar 2016 übernimmt der Kölner Versicherer auch in diesem Fall die Kosten. Auch Pferdehaltern empfehlen Experten im Übrigen einen solchen Vertrag. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Katzen sind dagegen über die Privathaftpflicht geschützt und müssen nicht extra versichert werden.
Quelle: djd
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