Berlin. Zwar legt der Gesetzgeber großen Wert auf die Verkehrssicherungspflicht – also darauf, dass der Besitzer eines Grundstücks auf alle erdenklichen Gefahren beim Betreten des Anwesens hinweist. Aber diese Regelung hat auch ihre Grenzen.
Ein privater Bauherr hatte einen Elektriker mit Arbeiten auf dem Dach eines Gebäudes beauftragt. Der Handwerker trat dabei von oben auf durchsichtige Plastikleuchtfelder in der Decke, fiel sieben Meter tief und verletzte sich schwer.
Anschließend forderte er vom Auftraggeber ein Schmerzensgeld in Höhe von 27.000 Euro, weil dieser ihn nicht gewarnt habe. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erhielt der verunglückte Elektriker nichts.
Er hätte als Fachmann mit den typischen Gefahren bei der Verrichtung seiner Arbeit vertraut sein müssen, hieß es im Urteil. Für die Sicherheitsvorkehrungen seien Handwerker in aller Regel selbst verantwortlich.
Frankfurt (ots) - - Europäisches Emissionshandelssystem (EU-EHS) setzt nur sehr geringe Anreize zur CO2-Vermeidung- Kosten des Emissionshandels haben bislang kaum Einfluss auf die Standortplanungen der Unternehmen- Möglichkeiten einer strengeren Ausgestaltung des Emissionshandels sollten geprüft werdenDas aktuelle CO2 Barometer von KfW/ZEW zeigt, dass die befragten Unternehmen den Kostenbelastungen durch das Europäische…
Hamburg - Das sogenannte Mehrgenerationenhaus gewinnt immer mehr Anhänger. Nicht nur im Alltag hat diese Wohnform Vorteile: Das Modell bringt bei richtiger Planung auch attraktive Steuervorteile mit sich. Hintergrund: Kinder kaufen die Immobilie und vermieten diese an die Eltern.
Gericht erkennt auf eine gesteigerte Sorgfaltspflicht Köln. Wer beim Auffahren auf die Autobahn sofort auf die Überholspur wechselt, haftet bei einem Unfall allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena hervor, über das die “Monatsschrift für Deutsches Recht” (Heft 7/2010) in Köln berichtet. Das gelte selbst dann, wenn der…
Berlin. Die bautec 2016 wirft bereits jetzt ihre langen Schatten voraus. Obwohl die Messe erst vom 16. - 19. Februar 2016 stattfinden wird, hatten Messe Berlin und Landesinnung bereits jetzt zu einer Präsentationsveranstaltung in das Palais am Funkturm eingeladen.
Zürich (ots) - - Hinweis: Bildmaterial sowie das Handout zum ots.Eventbild stehen kostenlos zum Download bereit unter: http://www.presseportal.ch/de/pm/100000003 - Die news aktuell (Schweiz) AG startet heute den neuen Service ots.Eventbild. Erfahrene Presse- und Eventfotografen setzen Veranstaltungen, Medienkonferenzen oder festliche Anlässe ins Bild. ots.Eventbild richtet sich an Unternehmen und Agenturen, die…
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