„Halte Ordnung und die Ordnung wird dich halten.“ Für Oliver Wirthmann, Geschäftsführer beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, gilt diese Beobachtung nicht nur für das Leben, sondern auch für das Sterben.
„Man sollte schon frühzeitig den äußeren Rahmen der Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, in Zeiten arger Trauer sich auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. So vermeidet man auch das Orakeln über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.“
Bestatter bieten dafür sogenannte Bestattungsvorsorge-Beratungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig sein sollen. Beratung und Vorsorgevertrag sind kostenlos. Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Frage nach einer Erd- oder Feuerbestattung, der Blumenschmuck, die Trauerfeier und vieles mehr.
Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Branchenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dafür gibt es im Grunde nur zwei sichere Möglichkeiten: Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. „Der Kunde zahlt, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in den Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst.
Das Geld kann nicht verloren gehen“, erläutert Wirthmann. „Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.“
Die Alternative dazu ist die Sterbegeldversicherung. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als Mitte 60 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen sei dies interessant. „Es gibt keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird auch bei Suizid oder Unfalltod ausgezahlt“, sagt Wirthmann, der die Kritik an der Sterbegeldversicherung nicht nachvollziehen kann.
„Es wird gerne behauptet, sie sei unnötig und zu teuer. Das stimmt aber nicht, da es sich um ein Versicherungsprodukt handelt, das den Betroffenen im Todesfall absichert. Es ist natürlich keine Kapitalanlage, mit der man Geld verdient.“
Der Vorteil ist zudem, dass die Einlage in der Sterbegeldversicherung im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet wird. Das gilt übrigens auch für das Treuhandvermögen.
Quelle: akz-o