Nürnberg – In Kürze bekommen die Arbeitnehmer ihre erste Gehaltsabrechnung des neuen Jahres. Diesmal lohnt sich der Blick darauf besonders, denn zum Jahreswechsel traten steuerliche Entlastungen in Kraft, die prinzipiell für mehr Netto-Gehalt sorgen sollen.
Die Freude wird allerdings in vielen Fällen dadurch getrübt, dass etliche Krankenkassen den individuell festsetzbaren Zusatzbeitrag erhöht haben, der ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Im Durchschnitt steigt dieser von 0,9 auf 1,1 Prozent. Die Spanne von 0,2 Prozent reicht aber bereits aus, um das von der Bundesregierung angekündigte Steuergeschenk für die meisten Gehaltsempfänger ins Negative zu ziehen.
Inwiefern sich die neuen Regelungen auf das Einkommen auswirken, hat die DATEV für verschiedene Gehaltsstufen in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und allein erziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Unter dem Strich zahlen bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags von 0,2 Prozent fast alle Arbeitnehmer drauf.
Die Maximalbelastung trifft kinderlose Verheiratete (Jahresminus von 155 Euro) und Verheiratete mit zwei Kindern (Jahresminus von 151 Euro) bei einem Brutto-Gehalt von 6.500 Euro. Singles in dieser Gehaltsgruppe trifft eine Mehrbelastung von 119 Euro, Alleinerziehende verbuchen ein Minus von 116 Euro.
Arbeitnehmer, die das Glück haben, dass ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag konstant hält, können sich aber fast ausnahmslos über Entlastungen freuen. Bei einem gleichbleibenden Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent beispielsweise sind Alleinerziehende mit einem Einkommen von 6000 Euro im Monat die größten Gewinner. Ihnen bleiben im Jahr 133 Euro mehr vom Brutto übrig.
Die Bandbreite der bisher gemeldeten Zusatzbeiträge ist allerdings hoch: Während es immer noch Kassen gibt, die gar keinen Zusatzbeitrag erheben, liegt der höchste bislang gemeldete Zusatzbeitrag sogar bei 1,7 Prozent.
Quelle: ots