Klage der SEB AG gegen eine von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin abgewiesen
Berlin – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und München bereits berichtete, werden die Kommanditisten der „Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank & Schüller (GmbH & Co.)“ von der SEB AG als Rechtsnachfolgerin der Mit-Gründungskommanditistin und Initiatorin der KG in Anspruch genommen. Die SEB AG begründet die geltend gemachten Ansprüche mit einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgrund vermeintlich haftungsschädlicher Ausschüttungen und geht gegen die Kommanditisten gerichtlich vor.
Erstinstanzlich wurde in dem Verkündungstermin in der vergangenen Woche in Berlin die Klage der SEB AG gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin nunmehr abgewiesen, wie Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer, der Kanzlei CLLB, berichtet. Die Entscheidungsgründe liegen jedoch noch nicht vor.
Allerdings ist das Gericht augenscheinlich der Argumentation der Kanzlei CLLB für die in Anspruch genommene Kommanditistin gefolgt und hat die Klage vollständig zurückgewiesen und der SEB AG die Kosten auferlegt.
Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer der Kanzlei CLLB rät daher allen betroffenen Kommanditisten, den Sachverhalt durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, sollten Forderungen gegen sie gestellt werden. Auf keinen Fall sollte ohne eine Einzelfallprüfung eine Zahlung vorgenommen werden.
Quelle: LifePR