Die Bundesregierung unterstützt Eltern und Kinder durch Geldleistungen und steuerliche Ermäßigungen. Nachdem bereits 2015 viele Leistungen angehoben wurden, dürfen sich Familien im nächsten Jahr auf weitere finanzielle Verbesserungen freuen. Das Portal www.familien-wegweiser.de informiert über alle Neuerungen.
Mit dem Kindergeld entlastet der Staat Familien finanziell. Die Unterstützung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und steht Kindern mindestens bis zum 18. Lebensjahr zu, in bestimmten Fällen auch länger. Zum 1. Januar 2016 wird das Kindergeld um zwei Euro pro Monat angehoben. Für das erste und zweite Kind steigt der Betrag damit auf monatlich 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind erhalten Eltern dann monatlich 221 Euro.
2016 wird auch der Kinderfreibetrag auf 4.608 Euro erhöht. Neben dem Kinderfreibetrag gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, der weiterhin bei 2.640 Euro liegt. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommenssteuer. Bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob es für die Eltern finanziell günstiger ist, Kindergeld oder Freibeträge in Anspruch zu nehmen.
Alleinerziehende Mütter oder Väter, die für ihr Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, unterstützt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss. Dieser wird im Januar 2016 ebenfalls erhöht: Kindern bis zu fünf Jahren stehen dann 145 Euro zu, bei Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren sind es 194 Euro.
Im Juli 2016 steht noch eine weitere Verbesserung an: Der Kinderzuschlag steigt dann von 140 Euro auf 160 Euro pro Kind an. Diese Leistung erhalten Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihre Kinder zu versorgen. Auf dem Portal www.familien-wegweiser.de können sich Eltern ausführlich über die Neuregelungen der Familienleistungen informieren.
Quelle: KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH