Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc. werden für die Ermittlung des Einkommensteuersatzes herangezogen, indem sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Für 2011 müssen diese Lohnersatzleistungen bis 28. Februar 2012 von den jeweiligen Trägern an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt werden.
Laut einer Kurzinfo vom 14.11.2011 (ESt 49/2011) der Oberfinanzdirektion Rheinland, sind die nun zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung anstehenden Daten teilweise unzutreffend. Eine elektronische Übermittlung von berichtigten Daten ist aber nicht möglich.
Darum wurde die Bundesagentur für Arbeit seitens der Finanzverwaltung gebeten, in den Fällen unrichtig übermittelter Lohnersatzleistungen, berichtigte Papierleistungsnachweise dem zuständigen Wohnfinanzamt zuzusenden.
Ebenso sind die Finanzbehörden angehalten, im Falle bereits durchgeführter Veranlagungen zu überprüfen, ob der Einkommensteuerbescheid zu ändern ist.
„Es bleibt abzuwarten“, so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender, „wie viele Datensätze der Lohnersatzleistungen wirklich unrichtig sind.“ Die Bürger mit Lohnersatzleistungen in 2011 sollten jedoch vor Abgabe der Einkommensteuererklärung unbedingt ihre Nachweise dazu, wie z. B. Arbeitslosengeld I oder Krankengeld der Steuererklärung nicht nur beifügen, sondern auch minutiös den dann ergehenden Steuerbescheid auf die richtige Verarbeitung der angegebenen Lohnersatzleistungen überprüfen. „Durch diese Vorgehensweise“, so Strötzel weiter, „stelle jeder Bürger sicher, dass er richtig besteuert werde.“
Sollten Sie davon betroffen sein, können Sie sich gerne an eine unserer rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen wenden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter “ http://ots.de/spB2S “ zum Download bereit. Ansprechpartner: Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH Tel.: 06321 / 4901-0 Fax: 06321 / 4901-49 Email: presse@vlh.de Web: www.vlh.de / Presse
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/69585/2182376/aufgepasst-bei-einkommensteuerbescheiden-finanzamtsdaten-zu-lohnersatzleistungen-teilweise/api