Berlin (ots) – In diesem Jahr haben Versicherte noch bis zum 2. April 2012 Zeit, ihre freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2011 zu zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht versäumen.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2011 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.094,50 Euro im Monat frei gewählt werden. Die Werte gelten gleichermaßen für die alten und die neuen Bundesländer.
Wer in Deutschland wohnt, nicht versicherungspflichtig ist und noch keine Altersvollrente bezieht, kann sich für Zeiten ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/50838/2217681/freiwillige-beitraege-sichern-rentenansprueche-zahlfrist-fuer-das-jahr-2011-laeuft-aus/api