Aktuell

IHK München und IHK Schwaben machen den Anfang und brechen damit ein Tabu

ARKM.marketing

Hamburg (ots) – 23. Juli 2012 – Erstmals veröffentlichen zwei Industrie- und Handelskammern (IHK) die Gehälter ihrer Hauptgeschäftsführer. Wie das Wirtschaftsmagazin ‚impulse‘ (Aus¬gabe 8/2012, EVT 26. Juli) berichtet, machen die IHKs von München und Oberbayern als erste der 80 IHKs in Deutschland die Chefgehälter transparent. Danach liegt das Einkommen der dreiköpfigen Spitze der IHK München für dieses Jahr bei insgesamt 621.000 Euro, wie aus einem Dokument auf der Internetseite hervorgeht. Von ‚impulse‘ befragte Vergütungsexperten schätzen das Salär von Hauptgeschäftsführer Peter Driessen auf 250.000 bis 270.000 Euro. Seine Stellvertreter dürften damit 175.000 bis 185.000 Euro im Jahr erhalten. Die kleinere IHK Schwaben, die ihren Sitz in Augsburg hat, zahlt ihren drei Geschäftsführern insgesamt 403.134 Euro, wovon geschätzt 175.000 Euro auf den IHK-Chef Peter Saalfrank entfallen.

Die Offenlegung der Chefgehälter erfolgt laut ‚impulse‘ nicht ganz freiwillig. Auslöser ist ein Bericht des Bayerischen Rechnungshofs. Der hatte sich das Recht erstritten, die IHK Schwaben prüfen zu dürfen. In ihrem Bericht drangen die Prüfer des Rechnungshofes darauf, dass die Handelskammern Vertragsbedingungen und den Vergütungsrahmen ihrer Führungskräfte offenlegen müssen – und zwar allen Mitgliedern. Bislang war es ungeschriebenes Gesetz, dass die IHKs die Gehälter ihrer Führungsriege unter Verschluss hielten. Dies wurde von den Mitglieder seit Jahren heftig kritisiert.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/8327/2293536/erste-chefgehaelter-von-industrie-und-handelskammern-veroeffentlicht-ihk-muenchen-und-ihk-schwaben/api

ARKM.marketing

ots

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"