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Private Geldanlage: Welcher Papierkram wirklich wichtig ist

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Wer Geld anlegt oder finanziell für das Alter vorsorgt, sollte einige wichtige Deadlines und Fristen beachten.
Foto: djd/Union Investment

Wer Geld anlegt oder finanziell für das Alter vorsorgt, muss auch Formulare ausfüllen. Der Papierkram ist zwar lästig, aber wichtig – wer Fristen verpasst oder Anträge gar nicht erst ausfüllt, verzichtet auf bares Geld. Eine Übersicht der wichtigsten Formulare für Privatanleger:

Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag sichert den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro, bei Verheirateten das Doppelte. Dieser Freibetrag bezieht sich auf Einnahmen aus der Geldanlage, wie etwa Zinsen, Erträge aus Aktienverkäufen, Dividenden oder Lebensversicherungen. Nur wenn der Auftrag der Bank vorliegt, wird bei den Einkünften keine Steuer abgezogen. Alle Einkünfte über der oben genannten Grenze werden pauschal mit 25 Prozent – plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – besteuert und von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Geringverdiener mit Kapitaleinkünften über dem Sparer-Pauschbetrag können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Dauerzulagenantrag

Ein weiteres wichtiges Formular ist der Dauerzulagenantrag für den Erhalt der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente. Dieser Antrag muss nur einmal ausgefüllt werden und ist danach immer gültig. Wichtig ist allerdings, jedes Jahr die Höhe der Einzahlungen zu überprüfen. Darüber hinaus sollte dem Anbieter jede Änderung in der Lebenssituation gemeldet werden, beispielsweise die Geburt eines Kindes oder eine Heirat. Geschieht dies nicht, gehen möglicherweise Zulagen und Steuervorteile verloren.

Anlage KAP

Das Ausfüllen der Anlage KAP – für Einkünfte aus Kapitalvermögen – in der Steuererklärung lohnt sich vor allem dann, wenn Zinsen und Erträge des Kalenderjahrs den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Zudem muss diese Anlage ausgefüllt werden, wenn Kapitalerträge im Ausland oder Zinsen aus privaten Darlehen erzielt wurden. Wurde trotz Steuerpflicht keine Kirchensteuer abgezogen, ist die Anlage KAP auf jeden Fall auszufüllen.

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Es gibt Schöneres, als sich mit lästigem Papierkram beschäftigen zu müssen. Wer Fristen verpasst oder Anträge gar nicht erst ausfüllt, verzichtet allerdings auf bares Geld.
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