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Rente: Kapital und Lebensraum fürs Alter schaffen

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Garbsen – Der Begriff „Rente“ hat sich in den letzten Jahren in seiner Bedeutung gewandelt. Freuten sich die Menschen vor Jahren mit dem Näherrücken ihrer Rentenzeit auf einen besonnenen Lebensabschnitt und finanzielle Sicherheit, sieht dies heutzutage anders aus. Demografischer Wandel mit längerer Bezugsdauer, Geburtenrückgänge und andere Faktoren haben die Rentenpolitik stark verändert. Bereits jetzt besteht ein Defizit, dessen Ausgleich in den kommenden Jahrzehnten kaum möglich ist, und das trotz späterem Renteneintritt. Aus einer Ermittlung der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern im Jahre 1955 noch bei 5:1 lag. Aufgrund der Geburtenentwicklungen der letzten Jahre ist bis 2030 damit zu rechnen, dass zwei Erwerbstätige den gesetzlichen Anteil für einen Rentner tragen müssen. „Um im Rentenalter die zu erwartende finanzielle Lücke schließen zu können, ist es für Arbeitnehmer notwendig, sich über private Altersvorsorge zu informieren, und für Selbstständige erst recht“, weiß Sandro Pawils, Vorstandsmitglied der WirtschaftsHaus AG, und erläutert: „Dazu gehört jedoch nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern auch die Entwicklung von Pflegeeinrichtungen. In vielen Regionen Deutschlands ist der Bedarf an Pflegeplätzen bereits jetzt sehr stark angestiegen. So muss in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen mit Investitionsvolumen von mehreren Milliarden gerechnet werden.“ Doch welche Arten der Vorsorge gibt es und welche Möglichkeiten bestehen, um Einfluss auf die Bewältigung des demografischen Wandels zu nehmen und so die eigene Zukunft zu sichern?

Gesetzliche Rente reicht oft nicht aus

Allein auf das gesetzliche Renteneinkommen zu vertrauen ist nicht mehr möglich. Zwar liegt der Anteil bei 63 Prozent des Einkommens, doch Arbeitnehmerverhältnisse mit geringem Einkommen und die Vielfältigkeit der Beschäftigungsformen führen zu geringen Zahlungsprognosen. Aktuell liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und 7 Monaten. Jahrgänge ab 1964 und jünger müssen bis 67 Jahre arbeiten. Zwar ist auch dann ein früherer Renteneintritt möglich, jedoch geht dies wortwörtlich auf Kosten der Rentenbezüge. Aus diesem Grund ist es ratsam, in jungen Jahren einen Plan für die Altersvorsorge aufzustellen, der zum eigenen Leben passt.

Flexi-Rente ist eher Flexi-Verdienstmöglichkeit

Diese am 1. Januar in Kraft getretene Rentenform bedeutet eine Anhebung der gesetzlich erlaubten Hinzuverdienste. Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber Erwerbstätigkeiten für Menschen, die in den Bereich des Rentenalters kommen, nach Rentenantritt – und ab dem 7. Juli 2018 auch bereits davor – attraktiver machen. Somit stellt die Flexi-Rente keine Vorsorge dar, sondern eine Auffangmöglichkeit für finanzielle Lücken im Rentenalter.

Riester-Rente für Geringverdiener oft ohne Vorteil

Aus der Rentenreform 2001 als Vorsorgeform für Arbeitnehmer hervorgegangen und durch staatliche Förderung und Steuervorteile attraktiv geworden, stellt die Riester-Rente eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Da bei dieser Form der privaten Altersvorsorge Gebühren anfallen, die sich zwischen den Versicherungsgesellschaften stark unterscheiden, müssen Interessenten sehr genau prüfen, zu welchen Konditionen sie eine Riester-Rente abschließen. Wichtig ist hier die Garantierente des Anbieters zu ermitteln, um sicherzustellen, dass die Renditen den Anspruch auf finanzielle Absicherung auch wirklich abdecken. Sonst kann es, vor allem Erwerbstätigen mit geringem Einkommen und Beiträgen, passieren, dass unter dem Strich letztendlich nicht genug übrig bleibt, denn die Beiträge werden bei Auszahlung besteuert.

Rürup-Rente nicht für Arbeitnehmer gedacht

Diese Weiterentwicklung der Riester-Rente kann auch von Freiberuflichen, Selbstständigen und Gutverdienern in Anspruch genommen werden. Als private Vorsorgeoption handelt es sich hier um eine Rentenversicherung in klassischer oder fondsgebundener Form. Vorteil dieser Rentenform sind die Steuervergünstigungen, die sich aus den gezahlten Beiträgen ergeben, weshalb die Rürup-Rente auch vornehmlich für Gutverdiener Sinn ergibt und eine Option für Freiberufler oder Selbstständige darstellt, die keine Riester-Rente abschließen können. Ausgezahlt wird die Rürup-Rente ab dem 62. Lebensjahr. Die Leistungen werden bei Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz belegt und auf die Witwenrente angerechnet, was diese verringert.

Immobilieninvestments, schlau ausgewählt, sorgen gleich zweifach vor

Immer mehr Menschen investieren mit Blick auf ihre Rente in Immobilien, da diese Kapitalanlagen eine nachhaltige Alternative zu schlechtverzinsten Lebensversicherung und Sparkonten darstellen. „Statt bei Immobilieninvestitionen Eigentumswohnungen zu erwerben und ein Leben lang für die Verwaltung verantwortlich zu sein, bieten Pflegeimmobilien eine Option des Investments mit Verwaltung durch einen Experten“, erklärt Sandro Pawils. Als Vollanbieter hat sich die WirtschaftsHaus AG auf Planung, Umsetzung und Verwaltung von Pflegeimmobilien spezialisiert und bietet privaten Anlegern Renditen von bis zu 4,9 Prozent sowie ein exklusives Vorbelegungsrecht. Investoren sorgen somit für die Schaffung dringend benötigter Pflegeplätze und für die Bewältigung des demografischen Wandels. Außerdem sichern sie sich selbst ihren eigenen Pflegeplatz im Alter. Damit Anleger Sicherheit bei der Zahlung der Renditen genießen, ist es wichtig, einen Anbieter mit langjähriger Erfahrung zu suchen, der sich um die Verwaltung und Belegung der Immobilie fortlaufend kümmert. Vertrauensvolle Anbieter geben für diese Sicherheiten durchaus Garantien.

Quelle: Borgmeier Public Relations

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Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

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