Renten-Diskussion: LBS West fordert Augenmaß bei der Riester-Kritik
Münster – Die LBS West kann die anhaltende öffentliche Kritik an Riester-geförderten Altersvorsorgeprodukten in Bezug auf die Wohn-Riester-Förderung nicht nachvollziehen. „Die Eigenheimrente hebt sich strukturell deutlich von den anderen Riester-Produkten ab – mit allen Vorteilen für den Kunden“, sagt Jörg Münning, Vorstandsvorsitzender der LBS West. Es sei richtig und wichtig, das Thema Alterssicherung kritisch zu beleuchten. Die Sinnhaftigkeit einer staatlichen Wohneigentumsförderung steht für ihn jedoch außer Frage. „Wir müssen uns sehr davor hüten, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Die Immobilie als Rentenbaustein ist wichtig, und dieser Baustein bleibt förderwürdig“, so Münning.
Für Wohnen geben die Deutschen rund jeden dritten Euro ihres verfügbaren Nettoeinkommens aus, berichtet das Statistische Bundesamt. Wer Wohneigentum kauft, macht sich von der Entwicklung der Mieten unabhängig. Aktuell zahlen Ruheständler im Schnitt rund 420 Euro für die monatliche Kaltmiete. Für Rentner kann diese Ausgabe zur Belastung werden. Münning: „Über die ersparte Miete schützt das eigene Zuhause vor Altersarmut.“ Mithilfe von Wohn-Riester könnten Bürger somit gerade in Zeiten sinkender Renten einen wichtigen Beitrag zur eigenen Altersvorsorge leisten. „Einen handfesteren Rentenbaustein gibt es wohl nicht“, stellt Münning fest.
Das selbstgenutzte Wohneigentum war erst 2008 nachträglich in den Katalog der förderfähigen Riester-Produkte aufgenommen worden. Seitdem schreibt Wohn-Riester eine Erfolgsgeschichte. Während andere Riester-Produkte stagnieren, steigt die Zahl der Wohn-Riester-Sparer weiter an. Allein 2015 wuchs der Bestand um 187.000 auf knapp 1,6 Millionen Verträge. „Wohn-Riester bleibt damit der Motor der geförderten Altersvorsorge“, sagt Münning.
Die öffentliche Diskussion um die Riester-Rente nimmt davon aktuell jedoch kaum Notiz. Kritik besteht vor allem an der Rentabilität der Riester-Produkte und am bürokratischen Aufwand für die Abwicklung. „Zwischen den einzelnen Riester-Produkten wird dabei leider wenig unterschieden“, bemängelt Münning. „Dabei sind die Kosten gerade bei wohnungswirtschaftlich verwendeten Riester-Bausparverträgen transparent und planbar.“ Der enorme Nutzen der Riester-Förderung in der Immobilienfinanzierung ist auch unter Verbraucherschützern unstrittig.
Die LBS West hat sich die fünf häufigsten Kritikpunkte an der Riester-Förderung angeschaut und auf ihren Wahrheitsgehalt in Bezug auf Wohn-Riester untersucht.
Kritikpunkt 1: Riester lohnt sich nicht!
Richtig ist: Wohneigentum ist die einzige geförderte Form der Altersvorsorge, von der man sofort etwas hat: Der Riester-Bausparer kommt mit dem Einzug in die Immobilie und durch den Finanzierungsvorteil weit vor dem eigentlichen Rentenalter in den Genuss seiner Förderung.
Der Finanzierungsvorteil für eine vierköpfige Familie kann sich beim Bau oder Kauf einer Riester-geförderten Immobilie nach LBS-Berechnungen auf bis zu 50.000 Euro summieren. Dabei ist die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter bereits berücksichtigt. Familien mit Kindern profitieren meist vor allem von den Riester-Zulagen. Viele Alleinstehende und kinderlose Paare können durch den Riester-Sonderausgabenabzug deutliche Steuervorteile verbuchen.
Die Vorteile des Riester-Bausparens für die Kunden hat auch die Zeitschrift Finanztest schon mehrfach belegt. Über Riester-Bausparverträge in Kombination mit einem tilgungsfreien Darlehen schreibt die Zeitschrift etwa in ihrer letzten März-Ausgabe: „Für Immobilienkäufer, die von der Riester-Förderung profitieren möchten, sind die Kombikredite sogar erste Wahl.“
Kritikpunkt 2: Riester hat zu hohe Abschluss- und Verwaltungskosten!
Richtig ist: Die Kosten eines wohnungswirtschaftlich verwendeten Riester-Bausparvertrages sind für den Kunden von Anfang bis Ende der Vertragslaufzeit transparent. Der Kunde zahlt im aktuellen Riester-Tarif der LBS West ein jährliches Vertragsentgelt von 15,60 Euro, und das auch nur in der Sparphase. Die Abschlussgebühr beträgt bei allen LBS-Bausparverträgen einheitlich 1 Prozent der Bausparsumme. Die Kosten sind damit überschaubar.
Kritikpunkt 3: Riester kommt mich im Alter teuer zu stehen!
Richtig ist: Wohn-Riester unterliegt wie alle Riester-Produkte der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Im Alter zu versteuern sind dabei die Riester-geförderten Beträge, die in der Immobilie gebunden sind. Typischerweise betragen die Steuern nur einen Bruchteil dessen, was für Mietzahlungen aufzuwenden wäre. Ein großer Anteil der künftigen Rentner wird zudem aufgrund entsprechender Freibeträge keine Steuern zahlen müssen.
Kritikpunkt 4: Riester kann ich mir nicht leisten!
Richtig ist: Jeder, der selbstgenutztes Wohneigentum anstrebt, sollte sich mit Wohn-Riester befassen: Jeder förderberechtigte Riester-Sparer kann eine jährliche Grundzulage von 154 Euro erhalten. Pro Kind sind außerdem 185 Euro Kinderzulage im Jahr möglich. Bei Kindern ab dem Geburtsjahr 2008 sind es sogar 300 Euro. Junge Menschen unter 25 Jahren können zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bekommen. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Förderberechtigte pro Jahr grundsätzlich 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens (höchstens jedoch 2.100 Euro) abzüglich der zustehenden Zulagen, mindestens aber 60 Euro, auf einen förderfähigen Vorsorgevertrag einzahlen.
Unterstellt, eine vierköpfige Beispielfamilie – Ehepaar mit jeweils eigenem Wohn-Riester-Vertrag, der Mann verdient 35.000 Euro, die Frau 25.000 Euro, zwei Kinder (3 und 5 Jahre alt): Dann müssten auf jeden Vertrag jährlich 4 Prozent vom jeweiligen Einkommen – also 1.400 Euro beim Mann und 1.000 Euro bei der Frau – abzüglich der ihnen jeweils zustehenden Riester-Zulagen fließen. In unserem Fall kommen die Kinderzulagen von 600 Euro plus die eigene Grundzulage von 154 Euro dem Riester-Vertrag des Mannes zugute, so dass er nur 646 Euro im Jahr selbst einzahlen muss. Bei seiner Frau wird ihre Grundzulage angerechnet, so dass sie 846 Euro im Jahr einzahlen muss. Im Ergebnis kann diese Familie mit eigenen Sparleistungen von monatlich gut 124 Euro die vollen Riester-Zulagen von 908 Euro pro Jahr und gegebenenfalls noch zusätzliche Steuervorteile erhalten.
Kritikpunkt 5: Riester ist furchtbar kompliziert!
Richtig ist: Die Ausgestaltung der Riester-Förderung hätte sicher unbürokratischer sein können, Stichwort: nachgelagerte Besteuerung. Die frühere Eigenheimzulage hatte gezeigt, dass Wohneigentumsförderung auch einfacher geht. Richtig ist aber auch: Kompliziert ist Riester vor allem für die Anbieter. Ein guter Riester-Berater wird viele relevante Aspekte bereits im Kundengespräch klären, so dass der weitere Aufwand für den Kunden überschaubar bleibt.
Grundsätzlich verfolgt Wohn-Riester als Angebot ohne Einkommensgrenzen mit seinen attraktiven Zulagen und den möglichen Steuervorteilen aus der Sicht von Jörg Münning die richtigen Ziele: „Wohneigentum muss für mehr Menschen in Deutschland möglich werden. Und dazu gehört eine wirksame Förderung.“
Die LBS West ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe und Marktführer in den Bereichen Immobilien, Finanzieren und Bausparen. Sie betreut in den eigenen Kunden-Centern sowie in den Sparkassen-Filialen in NRW und Bremen 2,1 Mio. Kunden mit 2,5 Mio. Bausparverträgen über eine Summe von 66 Mrd. Euro. Die Immobilientochter vermittelt allein in NRW jährlich über 10.000 Wohnimmobilien.
Die LBS West fördert das LBS-Kinderbarometer. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund werden dabei regelmäßig über 10.000 Kinder im Alter zwischen neun und 14 Jahren zu Familie, Schule, Politik und Wohnen befragt.
Quelle: ots