Berlin (ots) – Wer die staatliche Zulage zur Riester-Rente für 2010 noch erhalten will, muss diese bis Ende des Jahres beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Zulage zur Riester-Rente erhält nur, wer diese beantragt. Den Zulagenantrag erhalten Riester-Sparer vom Anbieter ihres Riester-Vertrages. Der Antrag muss bis Ende 2012 beim Anbieter des Riester-Vertrags gestellt werden, um die Förderung für 2010 noch zu bekommen.
Wer die Zulage nicht für jedes Jahr gesondert beantragen will, kann seinen Anbieter bevollmächtigen, für ihn einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage verlängert sich dann Jahr für Jahr. Die Angaben in dem Dauerzulagenantrag sollten allerdings von Zeit zu Zeit überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei Heirat oder bei der Geburt eines Kindes, müssen die Angaben in dem Antrag angepasst werden.
Die volle staatliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage beläuft sich pro Kind auf 185 Euro jährlich. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen sogar 300 Euro pro Jahr an Zulage.
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