Auch bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung entscheidet das Gericht über die Eignung der benannten Person(en). Daher sollten Eltern mit Bedacht abwägen, wer als Vormund der Kinder infrage kommt.
Bereitschaft erfragen
Die wichtigste Frage ist, ob sich die Wunsch-Person bereit erklärt, die Kinder bei sich aufzunehmen und sich um sie zu kümmern. Dies sollte im Vorfeld geklärt werden – noch bevor der Sorgeberechtigte schriftlich in einer Verfügung festgelegt wird.
Das Alter berücksichtigen
Der Sorgeberechtigte muss einerseits volljährig und geschäftsfähig sein. Andererseits sollte er auch längerfristig in der Lage sein, die Kinder zu versorgen und entsprechend den Wertvorstellungen der Eltern zu erziehen. So kämen beispielsweise ab einem gewissen Alter Großeltern, die körperlich in einer schlechten Verfassung sind, nicht mehr infrage.
Finanzielle Fragen klären
Eltern sollten sich fragen, ob der Sorgeberechtigte finanziell in der Lage ist, die Versorgung zu übernehmen. Werden etwa Freunde oder Geschwister ausgewählt, die selbst bereits drei Kinder haben, wird es für die zukünftige Patchwork-Familie möglicherweise nicht nur räumlich zu eng.
Vertrauen einschätzen
Letztlich sollten sich die Kinder bei dem Sorgeberechtigten wohlfühlen. Ideal ist es, das bereits bestehende soziale Umfeld möglichst zu erhalten. Wenn dann auch die Geschwisterkinder zusammenbleiben dürfen, sollte für den Nachwuchs gut gesorgt sein.
Quelle: akz-o