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Steuererklärung immer rechtzeitig beim Finanzamt einreichen

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Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Lassen Sie Ihre Erklärung nicht von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen, dann endete für Sie die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2010 am 31 Mai 2011. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren. Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind haben dagegen nach jüngster Rechtsprechung des BFH 4 Jahre Zeit ihre Erklärungen einzureichen.

Nicht verpflichtet sind zum Beispiel ledige Steuerpflichtige mit der Steuerklasse I oder Ehepaare mit der Steuerklassenkombination IV / IV bei denen kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist und die auch keine Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen,- Kurzarbeiter- oder Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen haben. Verpflichtet sind dagegen zum Beispiel Ehepaare, mit der Steuerklassenkombination III / V sowie alle Steuerpflichtige mit dem Eintrag eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte oder auch diejenigen, die steuerpflichtige Nebeneinkünfte von mehr als 410 EUR bezogen haben.

Sollten Sie Ihrer Verpflichtung nicht pünktlich nachkommen, darf das Finanzamt auch ohne Ihre Erklärung Bescheide erlassen und Ihr Einkommen schätzen. Der oftmals großzügigen Schätzung des Finanzamtes können Sie lediglich durch Angabe Ihrer Erklärung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schätzbescheides entgehen. Zusätzlich zur Schätzung werden oftmals auch noch Verspätungszuschläge in Höhe von max. 10 Prozent der festgesetzten Steuer festgesetzt. „Steuerbürger, die Ihrer Verpflichtung nicht pünktlich nachkommen, bestraft das Finanzamt doppelt“ meint Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH. Die Strafen sollen den Steuerpflichtigen dazu „erziehen“ seiner Steuererklärungspflicht fristgemäß nachzukommen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter “ http://ots.de/b1W2W “ zum Download bereit. Ansprechpartner: Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH Tel.: 06321 / 4901-0 Fax: 06321 / 4901-49 Email: presse@vlh.de Web: www.vlh.de / Presse

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/69585/2120238/steuererklaerung-immer-rechtzeitig-beim-finanzamt-einreichen/api

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