Kiel (ots) – Das Land Hamburg plant für 2013 eine Gesetzesinitiative im Bundesrat mit dem Ziel, für Maklerleistungen das „Bestellerprinzip“ verbindlich festzuschreiben. Wer einen Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt, soll künftig die Maklerkosten alleine tragen und diese nicht ganz oder teilweise auf den Käufer abwälzen können. OTTO STÖBEN hat dieses Verfahren schon vor Jahrzehnten eingeführt, und das mit gutem Grund.
Bei Immobilienkäufern und Mietern sind Maklercourtagen als Zusatzkosten verständlicherweise unbeliebt. Sie erkennen nicht recht, für welche Leistung sie eigentlich bezahlen sollen. In der Tat bezieht sich gut 80% der maklerischen Tätigkeit auf das Objekt. Auch die Prüfung und Auswahl des Käufers bzw. Mieters wird doch eher im Interesse des Verkäufers/Vermieters erbracht. Aus diesem Grund hat OTTO STÖBEN bei Kaufgeschäften bereits vor 25 Jahren die einseitige Provision vom Verkäufer eingeführt, damals teilweise zum Unverständnis von Experten und Fachkollegen. Dieses aus dem angelsächsischen Raum stammende Modell hat sich seither zur Zufriedenheit aller Beteiligten bewährt. Die in Deutschland noch weit verbreitete Aufteilung der Courtage ist weltweit ein Unikum.
Vor diesem positiven Erfahrungshintergrund begrüßt das Haus OTTO STÖBEN ausdrücklich die geplante Regelung, die nicht nur für Kaufgeschäfte sondern auch bei Vermietungen verbindlich gelten soll. „Es müsste eigentlich jedem klar sein, dass ein Makler beispielsweise bei Verhandlungen um den Kauf- oder Mietpreis nicht die Interessen beider Seiten gleichermaßen vertreten kann“, sagt Geschäftsführer Carsten Stöben. „Insofern ist die geplante Gesetzesregelung nicht nur fairer, sondern schafft auch Klarheit.“
Ein weiterer positiver Effekt dürfte sein, dass für Interessenten dann keine Hemmschwelle mehr besteht, sich bei der Objektsuche an seriöse Makler zu wenden.
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