Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) –
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) und der Ukraine ist am 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Das Übereinkommen, das 2010 unterzeichnet worden war, reguliert den Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen den Unterzeichnern, den Wettbewerb auf dem Markt, das öffentliche Beschaffungswesen, die Investitionen und den Schutz geistigen Eigentums.
Gemäss dem Übereinkommen schaffen die Parteien alle Einfuhrzölle für eine grosse Bandbreite an Importprodukten ab. Des Weiteren gibt der Wortlaut vor, dass „keine neuen Einfuhrzölle eingeführt“ werden. Das Abkommen sieht auch den schrittweisen Abbau der Ausfuhrzölle vor. Ausserdem enthält das Dokument Antidumping-Bestimmungen.
Das Übereinkommen beinhaltet eine Reihe von Zielen, die die Parteien zukünftig anstreben – die Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen, den Abbau von Handelsschranken, die Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten, die Förderung des Wettbewerbs auf den Märkten sowie die Liberalisierung öffentlicher Ausschreibungen.
Was den Handel mit Dienstleistungen betrifft, übernimmt jede Partei die Verantwortung, alle allgemein gültigen Massnahmen zu ergreifen, die die Verwaltung des Handels mit Dienstleistungen „in vernünftiger, objektiver und unparteiischer Weise“ betreffen. Hinsichtlich der Investitionen garantiert das neue Dokument, dass die Unterzeichner die Auferlegung von Beschränkungen vermeiden, um die Zahlungsbilanz zu schützen.
Laut der offiziellen Webseite der EFTA erreichte der bilaterale Warenhandel zwischen der Ukraine und den EFTA-Ländern im Jahr 2011 1,2 Milliarden USD. In den letzten zehn Jahren belief sich das jährliche Wachstum dieses Indikators auf 19 Prozent. Darüber hinaus steht die Ukraine für die EFTA-Handelspartner an zweiter Stelle der wichtigsten Exportmärkte in Europa ausserhalb der EU.
Die Ukraine exportiert vor allem anorganische Chemikalien in die EFTA-Länder. Die EFTA-Staaten führen hauptsächlich Fisch und pharmazeutische Erzeugnisse in die Ukraine ein.
Im Februar 2012 erwähnte Martin Zbinden, Vorsitzender des Freihandelsabkommens im schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft, das Handelsvolumen zwischen den beiden Parteien könne mit dem neuen Übereinkommen verdoppelt werden, berichtet USPP. „Es ist wichtig, die Unternehmer auf die neuen Exportmöglichkeiten vorzubereiten, [die sich mit dem Freihandelsabkommen ergeben]“, erklärte er im Hinblick auf die bevorstehende Freihandelszone zwischen der Ukraine und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Bislang hat die Ukraine freie Handelszonen mit Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Mazedonien, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eingerichtet, so informiert AUCC.org.ua.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/81767/2264648/ukraine-beginnt-freien-handel-mit-efta/api