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Verbrauchertipp: So findet man den passenden Barkredit

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Auch Barkredite werden dank der Niedrigstzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) derzeit zu historisch niedrigen Sätzen angeboten. Dennoch sollte man genau hinschauen und vergleichen. „In der Regel haben Internetbanken die günstigsten Konditionen. Denn sie haben weniger Verwaltungsaufwand als eine Filialbank“, erklärt Ulf Meyer, Geschäftsführer der Süd-West-Kreditbank (SWK Bank). Allerdings gebe es auch unter den Internetbanken große Unterschiede, ein Vergleich lohne sich in jedem Fall. „Deshalb sollte man die fünf vom Zinssatz her günstigsten Anbieter heraussuchen und danach ins Kleingedruckte schauen“, rät Meyer. Denn neben dem Zinssatz gebe es weitere Möglichkeiten, Geld zu sparen.

Foto: djd/Süd-West-Kreditbank
Foto: djd/Süd-West-Kreditbank

Sondertilgungen sollten möglich sein

Um die Zinskosten senken zu können, sollte der Barkredit beispielsweise ein Sondertilgungsrecht beinhalten – möglichst in beliebiger Höhe. Ist man zwischenzeitlich wieder flüssig, kann der Kredit schneller getilgt werden, das spart viel Geld. „Zudem sollte man nur Verträge mit einem festen Zinssatz abschließen“, betont Ulf Meyer. So stelle man sicher, dass es während der Laufzeit des Kredits zu keiner Zinserhöhung kommen könne.

Manche Internetbanken bieten zudem keine oder nur eine oberflächliche Beratung an. Doch gerade die ist bei einem Darlehen wichtig, damit sich die Verbraucher nicht verkalkulieren. „Banken, die mit ihrer Kreditvergabe verantwortungsvoll umgehen, beraten ihre Kunden deshalb nach deren Bedürfnissen. Dazu gehört eine Menge Erfahrung und Wissen“, so Meyer.

Persönliche Beratung – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

„Der Kredit muss zu den Bedürfnissen und zugleich auch zu den finanziellen Möglichkeiten des Kunden passen“, so Meyer. Mittlerweile müsse eine gute Internetbank ihre Kreditkunden persönlich beraten – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss. Meyer rät Verbrauchern zudem, auf ein ausgedehntes Widerrufsrecht zu achten. Die SWK Bank beispielsweise räume eine verlängerte Widerrufsfrist von vier Wochen ein – das sei doppelt so lang, wie es das Gesetz vorschreibe.

Quelle: (djd/pt)

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