Köln – Für rund 850.000 Jugendliche geht es in diesen Tagen mit dem Studium los. Der neue Lebensabschnitt ist spannend, aber vor allem zu Anfang auch etwas kompliziert. Neben der Studienorganisation muss man sich oft um eine neue Bleibe und neue Kontakte kümmern. Auf der Strecke bleiben dann oft unbequeme Themen wie Finanzen oder Versicherungen. Für alle Erstsemester gibt es deshalb eine kurze Übersicht, welche Versicherungen die angehenden Bachelors und Bachelorettes brauchen und wie das eigentlich alles so funktioniert:
Krankenversicherung
Wer sich an einer Uni in Deutschland einschreibt, ist automatisch verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Besteht aber die Möglichkeit einer Familienversicherung über die Eltern oder – sofern schon vorhanden – den Ehepartner, ist es möglich bis zum 25. Lebensjahr dort mitversichert zu sein. Mit Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst verlängert sich diese Frist um die entsprechende Dienstzeit. Ab 25 Jahren schließt man dann einen eigenen Vertrag in der GKV ab, dazu gibt es vergünstigte Studententarife.
Möchte man zu Studiumsbeginn allerdings weiterhin oder sich nun neu privat versichern, muss man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu wird mithilfe einer Bescheinigung von der privaten Krankenkasse bei der gesetzlichen Krankenkasse ein sogenannter „Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht“ gestellt. Das Schreiben legt man dann am besten schon bei der Einschreibung vor. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist allerdings noch in den ersten drei Monaten nach der Einschreibung möglich.
Ausnahme 1: Wer ein duales Studium absolviert, arbeitet und bekommt Gehalt, deshalb sind Duale Studierende schon von Beginn an in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt auch für Studierende, die während des Studiums regelmäßig mehr verdienen als 415 Euro (bei einem Mini-Job 450 Euro).
Ausnahme 2: Wer etwas länger studiert, ist nach 14 Semestern oder ab 30 Jahren nicht mehr als Student versicherungspflichtig, sondern muss sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Nur wer wegen besonderer Gründe sein Studium verlängert hat, wie die Geburt eines Kindes oder eine schwere Krankheit, bekommt noch etwa Aufschub.
Private Haftpflichtversicherung
Die wohl wichtigste Versicherung sollte einfach jeder Studierende haben: Ob man dem Kumpel aus Versehen Bier über das neue Smartphone kippt oder der Freundin eine teure Tasche ruiniert, Schäden am Eigentum anderer oder sogar anderen Personen sind oft schnell passiert und können ganz schön teuer werden. In der Regel ist man bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, dazu zählt auch ein (Erst-)Studium noch über die Eltern mitversichert. Dies gilt auch, wenn man an einem fremden Ort studiert und dort eine eigene Wohnung hat. Vorsicht: Wer nach dem Abitur erst mal für eine längere Zeit reisen will oder eine Auszeit nimmt, sollte prüfen, ob der Schutz über die elterliche Police auch dafür und vor allem für das Ausland gilt. Denn der Einschluss über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern gilt nur wenn das Studium unmittelbar nach dem Abitur aufgenommen wird. Dabei wird eine 12-monatige Wartezeit bis zum Studienbeginn aber meist toleriert. Ein weiterer Tipp: Wer eine Ausbildung macht, sollte darauf achten, dass der Tarif auch die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inklusive der Beschädigung von Lehrgeräten und Maschinen einschließt.
„Im privaten Bereich ist es empfehlenswert, wenn in dem Tarif auch der Verlust von „fremden privaten“ Schlüsseln enthalten ist, das impliziert nämlich auch die Schlüssel von Mietwohnungen, die man selbst bewohnt. Ebenfalls empfehlenswert ist auch die Absicherung von Mietsachschäden – nicht nur am Gebäude sondern auch an beweglichen Sachen, wie der Einrichtung. Macht man also in seiner möbliert gemieteten Wohnung oder WG etwas aus Unachtsamkeit kaputt, kümmert sich die Privat-Haftpflichtversicherung darum“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte bei der Gothaer.
Hausratversicherung
Die wenigsten Studierenden haben Luxusmöbel, dennoch können beispielsweise mit Laptop, Fernseher und teuren Lautsprechern schon Summen zusammenkommen, die man bei Verlust durch Feuer oder Leitungswasserschäden nicht einfach so aus der Portokasse zahlt. Meist ist man mit seinem Hausrat – auch wenn man woanders wohnt, aber noch keinen eigenen Hausstand gegründet hat – während des Studiums in der Versicherung der Eltern miteingeschlossen, hier gilt aber: prüfen. Besonders wichtig ist bei einer Hausratversicherung, dass auch Überspannungsschäden durch Blitzschlag abgedeckt sind. Die legen Laptop und Co nämlich sonst schnell lahm.
Fast jeder Studierende hat auch ein Fahrrad – wenn das wegkommt, sind die Klagen immer groß. Clever ist, wer darauf achtet, dass der Drahtesel auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist. „Achtung: Will man das Fahrrad nicht nur im eigenen Fahrradkeller, sondern auch an der Uni oder dem Bahnhof sicher wissen, braucht man oft eine extra Fahrradklausel. Diese greift dann aber auch überall und – vorausgesetzt es gilt keine Nachtzeitregelung – rund um die Uhr“, rät Petra Schindler, die bei der Gothaer Expertin für Hausratversicherungen ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Leidiges Thema, aber wirklich wichtig: Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer so krank wird, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt dann finanzielle Unterstützung. Schließt man eine BU während des Studiums ab, ist es vorteilhaft, wenn der versicherte „Beruf“ bereits auf das spätere Tätigkeitsfeld als Akademiker ausgerichtet. Das ist meist preisgünstiger als die pauschale Einstufung als „Student“. Wer später einen anderen beruflichen Weg einschlägt, muss das weder melden, noch später mehr zahlen. Viele Versicherer bieten Starter-Optionen an, bei denen am Anfang weniger gezahlt wird und dann der Vertrag zum Berufsbeginn ansteigt. Spezielle Nachversicherungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass später die Berufsunfähigkeitsrente mit dem Einkommen wächst.
Quelle: Gothaer Finanzholding AG