Der „Griechische Hebel“ als politische Solidargemeinschaft
Dassendorf – Das griechische Volk am 6. Juli 2015 über Reformen abstimmen zulassen, war unfair von der griechischen Regierung, die ihr Volk, das sich in seiner großen Mehrheit zu Europa bekennt, mit einer ökonomischen Frage in einen Konflikt mit anderen Völkern Europas gebracht hat. Andererseits zeigt die griechische Krise, dass Europa keine Regularien kennt, um überschuldete Länder wirtschaftlich wieder auf die Beine zu helfen. Die ökonomischen Fragen dominieren häufig die politischen und so neigen die europäischen Institutionen und Nationen dazu, mit neuen Schulden alte Probleme zu lösen, womit die politische Lösungssuche nicht gefördert wird. Kommt eine Gesellschaft aufgrund ihrer Schuldenlast an den Rand sozialer Unruhen, müssen Regelungen entwickelt werden, die den sozialen Unruhen entgegenwirken und die langfristig zu einer Verbesserung der ökonomischen Situation und möglicherweise auch der politischen Kultur führen. Der von Dipl.-Ing. H.-D. Kreft, Vorstand der shuccle AG, entwickelte „Griechische Hebel“ ist eine Serie von kreativen Vorschlägen zur Lösung der griechischen Krise.
Im ersten Teil zum „Griechischen Hebel“ wurde ein Vorschlag zur Bereitstellung eines Bildungskredites für junge, bildungswillige Griechen gemacht. Es ging dabei um eine schnelle, finanzielle Hilfe für Familien mit jungen Menschen. Ihnen sollte gezeigt werden, dass Europa hinter ihnen steht.
Die Kernaussage in diesem zweiten Teil zum „Griechischen Hebel“ lautet:
Wir möchten, dass Europa mit der Hilfe für Griechenland sich als politische Solidargemeinschaft von demokratischen Nationen versteht, deren nationale und kulturelle Vielfalt zu einem friedlichen Großen, Ganzen wird.
Europa als Solidargemeinschaft
Nachfolgend hat H.-D. Kreft Schritte einer europäischen Solidargemeinschaft zur Stabilisierung von Staaten der europäischen Währungsunion zur Überwindung ihrer finanziellen Krisen formuliert:
- Das nationale Parlament des Krisenlandes stellt mehrheitlich einen Antrag an das Europaparlament auf Unterstützung zur Überwindung seiner Schwierigkeiten.
- Das Europaparlament ist verpflichtet, bei Einhaltung folgender Punkte dem Antrag stellenden Land kurzfristig durch verbindliche Beschlüsse zu helfen.
a. Dem antragstellenden Staat wird finanziell aus einem europäischen Topf sofort so geholfen, dass soziale Härten für minderbemittelte Schichten über einen Zeitraum von sechs Monaten vermieden werden (hier kann Teil 1 des „Griechischen Hebels“ mit einbezogen werden).
b. Die Differenz zur Zins- und Tilgungslast, die der Antragsteller nicht zahlen kann, wird aus einem Topf der europäischen Staatengemeinschaft nach Freigabe durch das Europaparlament so lange gezahlt, bis der Antragsteller selbst Zinsen und Tilgung wieder zahlen kann.
c. Der antragstellende Staat verpflichtet sich, innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nationale Gesetze und Maßnahmen zur langfristigen und nachhaltigen Überwindung der Krise dem Europaparlament vorzulegen.
d. Das Europaparlament kann die Vorschläge des Antragstellers annehmen, Ergänzungsvorschläge oder neue, eigene Vorschläge per Mehrheitsbeschluss vorlegen, die vom Parlament des Antragstellers in nationales Recht zu wandeln sind.
- Das nationale Parlament kann die europäischen Vorschläge ablehnen und in einem Revisionsverfahren erneut eigene zum Vorschlag im Europaparlament einbringen.
- Was vom Europaparlament zu den Revisionsvorschlägen beschlossen wird, ist vom nationalen Parlament anzunehmen.D. h., in der Revision dominieren die Vorgaben des Europaparlaments über die nationalen.
- Bei Nichtannahme der Revisionsvorschläge werden die europäischen Hilfen eingestellt.
- Mit Antragstellung gilt für den Antragsteller der Euro als einziges Zahlungsmittel auch über den Fall einer Kündigung hinaus, d. h., der Euro kann nicht per nationaler Entscheidung durch eine andere Währung ersetzt werden.
e. Das Europaparlament bestimmt aus seinen Reihen Abgeordnete, die die Vorhaben und Maßnahmen im antragstellenden Land prüfen und Erfolge bzw. Abweichungen dem Europaparlament mitteilen. Das antragstellende Land oder das Europaparlament können zwecks erneuter Maßnahmen gemäß Punkt 2a bzw. 2b verfahren.
Schulden und Autonomie
Wer Schulden macht, gibt einen Teil seiner Autonomie auf. Das gilt insbesondere für Staaten, da Zinsen und Tilgung von Staatschulden die Mittel des Haushalts z. B. für soziale Zwecke schmälern. Sind die Staatschulden so groß geworden, dass die sozialen Einschnitte nicht mehr tragbar scheinen, ist irgendetwas schief gelaufen. Die per Schulden in der Vergangenheit in Anspruch genommenen Mittel haben offenbar den Staatshaushalt nicht gesunden lassen. In diesem Sinne haben Staaten, die eine hohe Schuldenlast so drückt, dass mit sozialen Unruhen gerechnet werden muss, bewiesen, dass sie über viele Jahre nicht in der Lage waren, aus den geliehenen Mitteln eine nachhaltige Verbesserung ihrer nationalen Wirtschaftskraft und ihrer sozialen Verhältnisse zu erzielen.
Staaten, die sich an das Schuldenmachen gewöhnt haben, sind häufig nicht in der Lage, sich selbst aus ihrer Situation zu befreien. In vielen Fällen ist Schuldenmachen zur politischen Kultur geworden, weil die politische Klasse über Parteigrenzen hinweg mit Wahlversprechen Wahlen gewinnt, die nach der Wahl per Schulden finanziert werden. Vielfach werden bereits in der Vorbereitungszeit einer Wahl in den Haushalten neue Schulden angehäuft, um im Wahlkampf mit Wahlgeschenken gut dazustehen.
In manchen Ländern hat sich eine Korruptions- und Vetternwirtschaft entwickelt, die ebenfalls nicht allein aus nationaler Kraft heraus zu bewältigen ist.
Es können auch Probleme in europäischen Staaten auftreten, die von außen hineingetragen werden (Flüchtlingsproblematik, mafiöse Strukturen etc.) und die auf europäischer Ebene gelöst werden müssen.