AktuellVerschiedenesVersicherungen

Wie Camper ihr Wohnmobil gegen mögliche Schäden versichern können

ARKM.marketing

Für viele Camping-Fans fällt im Frühling der Startschuss für die Camping-Saison. Und Camping in Deutschland wird immer beliebter: Laut Caravaning Industrie Verband e.V. steigt die Anzahl an Neuzulassungen von Wohnmobilen und Wohnwagen stetig an. Zudem vermeldet das Statistische Bundesamt, dass 2014 fast 28 Millionen Gäste auf deutschen Campingplätzen übernachteten. Deutsche machen dabei den Großteil der Urlauber aus. Viele Camper zieht es aber auch mit ihrem mobilen Heim ins Ausland. Doch bevor sie den Urlaub genießen, sollten sie daran denken, ihr „Eigenheim auf vier Rädern“ abzusichern. Welche Versicherungen es gibt und welche Schäden sie abdecken, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.

Welchen Versicherungsschutz benötigen Camper? Und wie sind sie bei einem Unfall abgesichert?

Egal ob Wohnwagen oder Wohnmobil: Wer damit auf Reisen geht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ersetzt Schäden, die Dritte beim Gebrauch des Fahrzeugs erleiden. Beim Wohnmobil ist das einfach. Da es sich um ein motorisiertes Fahrzeug handelt, gehen Besitzer so vor wie bei einer normalen Kfz-Versicherung. Aber auch für den Wohnwagenanhänger ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Deshalb müssen Camper ihn zusätzlich zum Auto versichern. Dies erfolgt in der Regel über denselben Versicherer, bei dem bereits das Auto versichert ist. Das heißt konkret: Sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und eine passende Versicherung für den Wohnwagen oder das Wohnmobil vereinbaren. Da es sich meist um kostspielige Fahrzeuge oder Anhänger handelt, empfiehlt es sich, zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Vollkasko deckt Schäden durch Unfälle – auch selbst verursachte – und durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder ab. Versicherungsschutz besteht übrigens auch im europäischen Ausland.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Auf dem Campingplatz können Stürme und Hagel, Nagetiere oder auch Diebe den Urlaubern den Spaß vermiesen. Wie können sie sich in so einem Fall vor den Folgen schützen?

Eine Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Wohnwagen oder Wohnmobil, zum Beispiel durch Naturereignisse und Diebstahl. Sie greift unter anderem dann, wenn ein Unwetter mit Hagel aufkommt und dadurch Beulen oder sogar ein Glasbruch entstehen. Gleiches gilt auch für Brandschäden, etwa aufgrund eines Blitzeinschlages, oder Schäden durch Überschwemmungen als Folge von heftigen Niederschlägen. Steht das Gefährt ungeschützt in freier Natur, machen sich nicht selten Marder oder andere Nagetiere an Schläuchen, wie zum Beispiel Bremsleitungen, zu schaffen. Auch dann können sich die Camper auf die Teilkaskoversicherung verlassen. Verursacht ein Camper am eigenen Wagen einen Kratzer oder einen anderen Schaden, eventuell beim Aufbau des Vorzeltes, springt hingegen die Vollkaskoversicherung ein. Bei Diebstahl zahlt die Kaskoversicherung für das Fahrzeug und fest installiertes Zubehör – etwa für ein fest eingebautes Navigationsgerät im Wohnmobil. Für wertvolles bewegliches Inventar dagegen nicht. Hier hilft eine zusätzliche Campingversicherung.

Was deckt eine Campingversicherung über die anderen Versicherungen hinaus ab? Und für wen ist sie sinnvoll?

Eine Campingversicherung bietet für Dauercamper oder Urlauber, die sich besonders absichern wollen, einen umfassenden Zusatzschutz. Voraussetzung: Der Wohnwagen oder das Wohnmobil muss sich auf dem Stellplatz eines Campingplatzes oder im Winterlager, etwa in einer Garage, befinden. Zubehör wie Vorzelte oder Markisen sowie bewegliches Inventar wie Fernsehgeräte oder Dinge für den persönlichen Bedarf, beispielsweise Kleidung oder Reisegepäck, können Camper mitversichern. Die häufig teure Ausrüstung von Outdoor-Sportlern ist ebenfalls im Schutz inbegriffen. Eine Ausnahme bilden jedoch Fahrräder, Surfbretter und andere Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge. Nicht versicherbar sind auch Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen. Und: Eine Campingversicherung ist kein Ersatz für eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung!

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG/HARTZKOM

ARKM.marketing

Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

Ähnliche Artikel

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.