Banken & Geld

Bankgebühren werden oft zu Unrecht erhoben!

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Nicht immer müssen Kunden wirklich bezahlen, was ihre Bank für bestimmte Dienste verlangt. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat Leistungen dargestellt, für die Banken keine Gebühren verlangen dürfen.

Der Zeitschrift „Finanztest“ zufolge gebe es Ärger wegen zu Unrecht verlangter Gebühren sowohl bei Privatbanken als auch bei den Sparkassen und Volksbanken. Zumeist verlangen die Banken sogar für Leistungen Geld, die als gebührenfrei beworben werden. Beliebte Nebeneinnahme der Banken bei Baufinanzierungen seien Gebühren von ein paar hundert EURO dafür, dass das Bankinstitut den Wert des Hauses ermittle. Solche Klauseln in den Kreditverträgen sind unzulässig wie die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ schreiben.

„Gebühren sind dann immer unzulässig, wenn die Bank mit der Leistung eine grundsätzliche Pflicht erfüllt. Auch typische Bankdienstleistungen wie das Errichten oder Schließen eines Girokontos müssen kostenlos sein“, so Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins der Bankkunden e.V.

Für folgende Leistungen dürfen die Institute nach Angaben der Zeitschrift „Finanztest“ keine Gebühren verlangen:

Kontoauszüge: Die Auskunft über den Kontostand muss am Schalter oder an einem Automaten möglich sein. Nur bei Zusendung darf die Bank Geld verlangen.


Kontoauflösung: Ein Girokonto darf ohne Angaben von Gründen und ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Bearbeitung von Reklamationen: Die Bank muss Reklamationen ohne Gebühren nachgehen.

Vertragsangebote: Für Vertragsangebote, die der Kunde ablehnt, darf das Institut nichts verlangen.

Freistellungsaufträge: Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Freistellungsaufträge zu ändern und zu verwalten. Daher darf sie dafür keine Gebühr verlangen.

Bearbeitung von Erbfällen und Nachlässen: Das Institut muss kostenlos dem Finanzamt den Kontostand des Verstorbenen mitteilen und das Konto auf den Erben umschreiben.

Kopien und Telefonate: Nur wenn die Bank auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zusätzlich kopiert oder telefoniert, darf sie die Kosten weitergeben.

Kreditkarte/Bankkundenkarte: Wer die Kreditkarte oder die Bankkundenkarte vor Ende der Laufzeit zurückgibt, muss für die restliche Zeit nicht zahlen, sondern kann sich den Jahresbetrag anteilig auszahlen lassen.

Kontopfändung: Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Pfändungsbeschlüsse kostenfrei zu bearbeiten.

Depotübertragung: Die Bank muss die von ihr verwalteten Wertpapiere kostenfrei herausgeben, wenn der Kunde das will. Für die Depotführung sowie An- und Verkauf von Wertpapiere darf sie aber Gebühren verlangen.

Quelle: Schutzverein für Bankkunden e.V.

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