EU-Kommissionsvorschlag zur Krisenmanagement-Richtlinie muss nachgebessert werden
Berlin (ots) – „Die Vorschläge der EU-Kommission zu einem europäischen Krisenmanagement sollten sich in erster Linie an systemrelevante Kreditinstitute richten. Nicht alle Sanierungs- und Abwicklungsinstrumentarien sind für alle Sektoren der Kreditwirtschaft gleichermaßen geeignet“, dies erklärt Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am Mittwoch. Die Kommissionsvorschläge trügen dem Proportionalitätsprinzip nicht ausreichend Rechnung. Die EU-Kommission hatte zuvor in Brüssel ihren Vorschlag für eine Krisenmanagement-Richtlinie vorgelegt.
Vor allem das so genannte „bail-in Instrument“, also die Abschreibung von Schulden beziehungsweise die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital, berücksichtige die genossenschaftlichen Besonderheiten nicht hinreichend. Zu diesen Besonderheiten, die die Instrumente der Richtlinie überflüssig machen könnten, zähle insbesondere das bestehende und seit mehr als 75 Jahren bewährte System der Institutssicherung.
Hofmann kritisierte auch die Idee der Kommission, nationale Abwicklungsfonds mit grenzüberschreitenden Zahlungspflichten einzuführen. Ähnlich wie die im Rahmen der Vorschläge der EU-Kommission zur Bankenunion diskutierte gemeinschaftliche europäische Einlagensicherung würde ein solcher Abwicklungsfonds dazu führen, Risiken zu Lasten der deutschen Bankkunden und Kreditinstitute zu vergemeinschaften. Durch eine grenzüberschreitende Solidarhaftung – sei es im Bereich der Einlagensicherung oder bei Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Kreditinstitute – würden, so Hofmann, zudem stabile Bankensysteme geschwächt. Gleichzeitig erhöhten sich die Risiken für die Steuerzahler in den Geberländern signifikant. Das erzeuge in hohem Maße einen Moral Hazard, weil die Verantwortlichkeit für Risiken nicht bei denjenigen verbleibe, die diese eingegangen seien. Deutsche Kreditinstitute hätten keinerlei Einfluss auf die Risiken, die in anderen europäischen Bankensystemen eingegangen würden. Deshalb sollten sie auch nicht dafür haften.
Hofmann unterstützt jedoch die EU-Kommission nachdrücklich in ihrem Ziel, in Krisenfällen insbesondere für systemrelevante Institute den zuständigen Behörden frühzeitig Eingriffsrechte zu gewähren und diese insoweit mit einem effektiven Instrumentarium zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten auszustatten.
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