Berlin (ots) –
– BVDH-Vorstand Dieter Rauch: „Ein Provisionsverbot der
EU-Kommission würde den Vertrieb von Finanzprodukten in Europa
drastisch verändern und zu mehr Verbraucherschutz führen!“
– Abhängige Vermittler sollten aber ebenfalls einbezogen werden
– Konsolidierung der Branche als Konsequenz aus der
Gesetzesänderung wahrscheinlich
Die europäische Kommission plant, ab 2014 ein europaweites Provisionsverbot für freie Finanzvermittler einzuführen. Dies geht aus einem Richtlinienentwurf hervor, der aktuell in Brüssel im Rahmen von MiFID II diskutiert wird. Hierbei geht es um eine weitere Überarbeitung und Stärkung des Regulierungsrahmens für sämtliche Finanzmarktakteure.
Nach der neuen Richtlinie soll unabhängigen Beratern, Portfolio-Managern, Vermögensverwaltern und Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Entgegennahme oder Einbehaltung von Vermittlungsprovisionen untersagt werden.
BVDH-Vorstand Dieter Rauch: „Ein Provisionsverbot der EU-Kommission für freie Finanzvermittler würde den Vertrieb von Finanzprodukten in Europa drastisch verändern und zu mehr Verbraucherschutz führen!“ Sein BVDH-Vorstandskollege Karl Matthäus Schmidt mahnt allerdings an: „Auch abhängige Berater und ausführende Unternehmen, wie etwa Banken, sollten – ähnlich wie in Großbritannien von der Retail Distribution Review (RDR) vorgesehen – in die Gesetzesinitiative einbezogen werden.“ Ansonsten laufe die Brüsseler Initiative Gefahr, zu Marktverzerrungen zu Lasten der freien Berater zu führen. Es sei absehbar, dass eine Umsetzung des Provisionsverbots zu einer massiven Konsolidierung des freien Beratermarktes führen würde, so die BVDH-Vorstände weiter. Zu begrüßen ist nach Auffassung des BVDH auch, dass deutlich mehr Fondsprodukte als in der Vergangenheit auf die Liste der komplexen Finanzprodukte gesetzt werden sollen und damit für den Anleger mehr Markttransparenz geschaffen wird. Falls die Initiative der Kommission tatsächlich verabschiedet würde, bliebe allerdings abzuwarten, wie diese in den einzelnen europäischen Ländern, die über unterschiedliche Regulierungsniveaus verfügen, umgesetzt wird.
Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH): Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH (Verbund Deutscher Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen. Ansprechpartner für die Medien: Kathrin Kleinjung Berufsverband deutscher Honorarberater Kurfürstendamm 119 10711 Berlin Telefon: +49 (0)30 89021-310 Telefax: +49 (0)30 89021-301 kkleinjung@deutsche-honorarberater.de
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/63861/2124134/europaweites-provisionsverbot-fuer-freie-finanzberater-geplant/api