Banken & Geld

Günstige Erbschaftsteuer-Regelung für Betriebsübertragung auf der Kippe: Bundesfinanzhof (BFH) hält die bestehenden Regeln für vefassungswidrig

ARKM.marketing

Hamburg (ots) – 23. Oktober 2012 – Unternehmer, die ohnehin an ihrer Nachfolge-Regelung arbeiten, sollten den zurzeit noch bestehenden Rechtsrahmen für eine Firmenübertragung an ihre Erben zügig nutzen. Darauf weist das Wirtschaftsmagazin ‚impulse‘ in seiner November-Aus¬gabe (EVT 26. Oktober) hin. Da der Bundesfinanzhof (BFH) die Erbschaftsteuer gerade wegen der günstigen Regeln für Betriebserben für verfassungswidrig hält, drängt die Zeit. Die höchsten Finanzrichter halten die Begünstigung von Betriebsvermögen für eine „Überprivilegierung“, die nicht mit dem Gemeinwohl zu rechtfertigen sei und haben dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Auch wenn das Urteil normalerweise wohl erst in drei bis vier Jahren zu erwarten sein, hält es der Steuer-Experte bei Taylor Wessing, Ralf Stefan Werz, für gut vorstellbar, „dass der Gesetzgeber schneller ist und schon vorher Verschärfungen einbaut“. Der Koblenzer Steuer-Ex¬perte Armin Pfirmann geht sogar „fest davon aus, dass die Begünstigungen nach der Bundestagswahl im nächsten Herbst angegriffen werden“. Deshalb sei es ratsam, eine geplante Übertragung jetzt anzugehen. Zudem lese sich der Vorlagebeschluss des BFH streckenweise wie eine Komplettvernichtung. Die Verschonung von Betriebsvermögen sollte ursprünglich verhindern, dass eine Firma zerschlagen werden muss, um die Erbschaftsteuer aufzubringen.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/8327/2348902/guenstige-erbschaftsteuer-regelung-fuer-betriebsuebertragung-auf-der-kippe-bundesfinanzhof-bfh/api

ARKM.marketing

ots

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"