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Hahn Rechtsanwälte erstreiten positives Urteil beim offenen Immobilienfonds "Morgan Stanley P2 Value"

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Hamburg (ots) – Das Landgericht Frankfurt hat am 23. März 2012 die Commerzbank AG wegen Falschberatung beim offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P 2 Value“ zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 2-19 O 334/11). Geklagt hatte eine kaufmännische Angestellte aus Neu-Anspach, die seit Juni 2007 arbeitslos ist. Die zuständige Einzelrichterin Dr. Reul von der 19. Zivilkammer hat der Klage stattgegeben. Begründung: Die Anlegerin wurde nicht über das Kapitalverlustrisiko aufgeklärt, das mit der Aussetzung der Anteilsrücknahme verbunden ist. Der „Morgan Stanley P 2 Value“ ist seit 30. Oktober 2008 geschlossen – das heißt, Anteile werden seitdem nicht mehr zurückgenommen – und wird bis 30. September 2013 aufgelöst. Immer noch investierte Anleger müssen deshalb mit einem Verlust von rund 50 Prozent rechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) kommt diesem erstinstanzlichen, positiven Urteil eine wichtige Signalwirkung zu: „Wir erwarten in den nächsten Tagen mindestens ein weiteres positives Urteil vom 29.03.2012 Landgericht Frankfurt. Weiterhin haben wir uns aktuell in einem weiteren Verfahren für unseren Mandanten mit einer Quote von mehr als 50 Prozent verglichen. Der Vergleich kam auf Empfehlung des Gerichts zustande, kann allerdings von der Gegenseite noch widerrufen werden.“

Für knapp einem Drittel der bundesdeutschen offenen Immobilienfonds sieht Hahn düstere Zeiten voraus: „Insbesondere dann, wenn der CS Euroreal und der SEB Immoinvest am 18. Mai 2012 nicht wieder ihre Anteile zurücknehmen und deren Abwicklung beschlossen wird, haben zahlreiche Anleger ein handfestes Problem. Grundsätzlich können die betroffenen Anleger abwarten und hoffen, dass die Fonds zu den bisherigen Verkehrswerten ihre Immobilien verkaufen können. Zweitens können sie ihre Anteile am Zweitmarkt verkaufen und einen deutlichen Verlust realisieren. Und drittens können die Anleger“, so Hahn weiter, „im Falle einer Falschberatung beziehungsweise eindeutigen Prospektfehlern gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen. Am aussichtsreichsten ist derzeit, Ansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen.“

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2225703/hahn-rechtsanwaelte-erstreiten-positives-urteil-beim-offenen-immobilienfonds-morgan-stanley-p2-value/api

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