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Millionenschwerer Betrug bei Medienfonds?

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Hamburg/ Bremen/ Berlin (ots) – Strafrechtlicher Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München nährt den Verdacht, dass auch namhafte Adressen der Finanzbranche verstrickt sind

Die Chancen hunderter Medienfonds-Investoren, ihre Schadenersatzansprüche gegen das Emissionshaus Hannover Leasing vor dem Landgericht München sowie dem Oberlandesgericht München durchzusetzen, sind deutlich gestiegen. Denn der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München, den die beiden Anwaltskanzleien Schirp Schmidt-Morsbach Neusel (Berlin) und KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft (Bremen/Hamburg) in Zusammenarbeit mit dem „Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz“ vor einigen Tagen sicher stellen konnten, nährt den Verdacht auf einen millionenschweren Betrug bei der Hannover Leasing. Überdies gibt es Hinweise, dass auch namhafte Adressen der Finanzbranche – nämlich die Hessische Landesbank und die Anwaltskanzlei Freshfields – maßgeblich verstrickt sind.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Berliner Anwaltskanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, sieht durch den strafrechtlichen Ermittlungsbericht die bisherige Argumentation der Kläger bestätigt. „Was wirklich in den Medienfonds der Hannover Leasing passiert ist, passt nicht zu dem, was den Anlegern in den Fondsprospekten gesagt wurde – und es passt auch nicht zu dem, was bei den Finanzbehörden deklariert wurde.“ So sei der überwiegende Teil des von den Anlegern investierten Eigenkapitals nie in konkrete Filmprojekte investiert worden. Offenbar kein Versehen der Fondsinitiatoren, sondern Absicht. „Dies untermauern uns vorliegende Dokumente aus jener Zeit, in der die Medienfonds der Hannover Leasing konzipiert wurden“, erläutert Schirp.

Auf Grund des strafrechtlichen Ermittlungsberichts geraten nun auch zwei namhafte Adressen der Finanzbranche ins Visier der Behörden. „Die gleichen Dokumente legen den Verdacht nahe, dass der Hessischen Landesbank (HeLaba) als Finanzierungspartner der Fonds und der Anwaltskanzlei Freshfields als Rechtsberater das außerordentliche hohe steuerliche Risiko der tatsächlich gewählten Fondsstruktur von Anfang an bewusst war“, erläutert Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei KWAG. Mehr noch: „Offenbar haben die Beteiligten alles dafür getan, die außerordentlichen steuerlichen Risiken gegenüber den Medienfonds-Investoren zu verschleiern“, ist Gieschen überzeugt.

Vor rund zwei Jahren waren die Ermittlungen der Steuerfahndung publik geworden. In diesem Zusammenhang entzogen die Münchener Finanzbehörden vielen Medienfonds der Hannover Leasing die steuerliche Anerkennung. Mit der Folge, dass die den Investoren vormals zuerkannten steuerlichen Verlustzuweisungen aufgehoben wurden und die daraus resultierenden Steuervorteile erstattet werden mussten – und zwar zuzüglich Strafzinsen von 6 % pro Jahr. „Während diverser Informationsveranstaltungen haben Manager der Hannover Leasing die Ermittlungen der Finanzbehörden verharmlost“, sagt Gieschen. Mit Durchhalteparolen seien die Fondsinvestoren zum Stillhalten aufgerufen worden. Zudem stellte Hannover Leasing in Aussicht, dass man mit tatkräftiger Unterstützung der Anwaltskanzlei Freshfields die Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden zu einem für die Anleger erfolgreichen Ende führen würde.

„Eine Täuschung der Investoren“, ist Gieschen überzeugt. Denn der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Münchener Steuerfahndung dokumentiert, dass bereits in den Jahren 2000 und 2001 bei den Medienfonds bewusst Konstruktionen und Zahlungsströme gewählt wurden, die das von den Investoren aufgebrachte Eigenkapital der Fonds nicht in Filmproduktionen, sondern auf Festgeldkonten – zum Beispiel der Hessischen Landesbank – lenkten. „Grundlage war ein vergleichsweise kompliziertes Finanzvehikel namens ‚NPV-Letter‘, das zwischen Hannover Leasing und der Hessischen Landesbank ausgehandelt wurde“, erläutern Schirp und Gieschen. Mit wachsenden Zweifeln, dass die anfängliche Ausgestaltung dieses NPV-Letters einer intensiven Prüfung durch die Finanzbehörden standhalte, sei dessen Konstruktion später nachgebessert worden.

„Je mehr Informationen auf den Tisch kommen, desto deutlicher wird, dass Hannover Leasing bei seinen Medienfonds mit tatkräftiger Unterstützung der Hessischen Landesbank und der Anwaltskanzlei Freshfields ein sehr großes Rad drehen wollte“, glauben die beiden Investorenanwälte Wolfgang Schirp und Jens-Peter Gieschen. „Möglicherweise wird sich am Ende herausstellen, dass tausende Investoren auf ein millionenschweres betrügerisches System hereingefallen sind. Und diesmal steht eine deutsche Landesbank mitten im Zentrum des Geschehens.“ Für Rückfragen: Jens-Peter Gieschen, Partner KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft Lise-Meitner-Straße 2 28359 Bremen Tel.- Nr.: 0421 5209 480 Fax- Nr.: 0421 5209 489 bremen@kwag-recht.de www.kwag-recht.de

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/80462/2171929/hannover-leasing-millionenschwerer-betrug-bei-medienfonds/api

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