Mit Ablauf des Jahres 2012 fällt das Kehrmonopol, welches bislang den Schornsteinfegern auf Lebenszeit einen festen Bezirk zuordnete.
Ab 2013 bietet sich Hausbesitzern die Möglichkeit, ihren Schornsteinfegerbetrieb frei zu wählen. Mit dieser Liberalisierung werden nach Angaben des Energieverbraucherbundes auch die in der Kehr- und Überwachungsverordnung festgesetzten Gebühren hinfällig. Um einen direkten Vergleich der verschiedenen Anbieter zu erhalten, wurde das online Portal www.schornsteinfeger-vergleichen.de gegründet.
Mithilfe einer einfachen Postleitzahlen-Suche kommt der User schnell zum Ziel. Eine Auflistung aller Schornsteinfeger in der Region nimmt den Hausbesitzern eine langwierige Suche ab. Ebenfalls kann sich auf dieser verbraucherorientierten Homepage über alle Aufgabenbereiche und Vorschriften ausführlich informiert werden.
Da bei Nichtbegutachtung des Hauses durch den Schornsteinfeger eine Vergiftungsgefahr entstehen kann, sollten die Wartungsintervalle eingehalten werden. Bislang erfolgten diese im Ermessen des Schornsteinfegers – ab 2013 muss der Hausbesitzer den Dienstleister regelmäßig beauftragen. Damit auch kein Kontrollbesuch vergessen wird, kann sich jeder Hausbesitzer auf www.schornsteinfeger-vergleichen.de für einen kostenlosen „Alarm-Service“ anmelden. So erhält der User automatisch eine E-Mail, wenn das nächste Wartungsintervall ansteht.
Nach Ablauf des 31.12.2012 gilt der Wettbewerb um den Markt der Schornsteinfegerarbeiten als eröffnet. Weiterhin übernehmen Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlageninstallateure die herkömmlichen Wartungen an Feuerstätten, wobei Kehrarbeiten und Überprüfungen den Schornsteinfegermeisterbetrieben obliegen. Viele Unternehmen aus dem Sanitär- und Heizungsbereich denken daher darüber nach, einen Schornsteinfegermeister zu beschäftigen, um auch diese Dienstleistungen anbieten zu können.
Für Schornsteinfeger ist die Registrierung kostenlos.
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Veröffentlicht von: opr
am 11. Jul 2012 und wurde einsortiert unter:
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Rußtizia e.V verklagt freien Schornsteinfeger
Klatsche für Schornsteinfeger-Innung
Berufsverbot für freien Kaminkehrer aufgehoben
Ein großer Erfolg für den Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen geht auf das Konto von Roman Heit. Noch vor Weihnachten, am 22. Dezember 2011, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Verwaltungsgericht mit, daß der Bescheid gegen Roman Heit aufgehoben und die Unterlassungsklage zurückgezogen wird.
Die Kosten trägt das Land Berlin – auch die für die Hauseigentümer, die den freien Kaminkehrer beauftragt hatten.
Denn, diese Berliner mußten ihre Heizanlagen vom hoheitlichen Bezirksschornsteinfegermeister nochmals prüfen und reinigen lassen und hatten somit erheblich höhere Kosten.
„Es freut mich, daß ich endlich wieder in der Hauptstadt arbeiten kann“, sagte Roman Heit, der durch das Berufsverbot für Berlin nach Brandenburg ausweichen mußte, hocherfreut.
Bis der Schornsteinfeger jedoch tatsächlich freiberuflich arbeiten kann, muß er sich noch etwas gedulden: Erst zum 31. Dezember 2012 fällt auf Forderung der EU das von den Nationalsozialisten eingeführte Monopol für die schwarzen Männer.
Hintergrund: Generell darf ein deutscher Schornsteinfeger für einen EU-Betrieb in Deutschland arbeiten – aber nur vorübergehend und gelegentlich und ohne betriebliche Niederlassung.
Den Bezirksschornsteinfegermeistern sind die Freien als preiswerte Konkurrenz ein Dorn im Auge.
Im Sommer 2011 untersagte der Berliner Senat dem freien Schornsteinfeger Roman Heit – angestellt bei einem österreichischen Rauchfangkehrermeister – die weitere Arbeit.
Der Fall Heit ging vor Gericht.
Ein Berufsverbot wollte der Berliner nicht akzeptieren (vgl. Das Grundstück, Ausg. 8/9-2011).
Zuvor wurde ihm in einem Brief des Vereins Rußtizia e. V., dessen Präsident der Bezirksschornsteinfeger- und Landesinnungsmeister im Vorstand der Berliner Schornsteinfeger-Innung, Heiko Kirmes ist, mit der „Einleitung von Maßnahmen“ gedroht.
Als Heit sich nicht einschüchtern ließ, flatterte ihm besagte Untersagungsverfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes ins Haus.