Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in Kraft – Fronius Wechselrichter entsprechen der Niederspannungsrichtlinie
Seit dem 01. August 2011 ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in Kraft, diese reguliert Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ziel der Vorschrift ist es, dezentrale Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren.
Fronius und andere Hersteller waren bei der Entwicklung der Richtlinie dabei. Fronius unterstützt damit den raschen Zubau von erneuerbaren Energien und bereitet sich gleichzeitig auf die neuen Herausforderungen im Netzbetrieb vor.
Alle neuen Wechselrichter, welche ab September bei Fronius über das Band laufen, sind gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 einsetzbar. Dies betrifft die Geräte Fronius IG Plus 30 V bis Fronius IG Plus 150 V (mit Ausnahme Fronius IG Plus 70 V-1 und Fronius IG Plus 100 V-1), die trafolosen Geräte Fronius IG TL 3.0 und 3.6 sowie die Fronius CL Serie.
„Die Teilnahme am Entstehungsprozess der Niederspannungsrichtlinie ermöglicht uns jetzt eine kurze Reaktionszeit bei der Umsetzung“, erklärt Dr. Martin Heidl von der Fronius Systemtechnik. Für alle Fronius Wechselrichter1, welche vor September 2011 produziert wurden, ist ein Update vorgesehen, durch das die Geräte ebenfalls den Anforderungen der Vorschrift entsprechen.
Die wesentlichsten Anforderungen
/ Wirkleistungsregelung bei Überfrequenz
Die Richtlinie schreibt bei Frequenzen größer 50,2 Hertz eine geregelte Reduktion der Wirkleistung vor. Dies ist erforderlich, um die Systemstabilität im Falle von Überfrequenz zu gewährleisten. Die bisherige Anforderung (Abschaltung anstelle von Regelung) kann bei der aktuellen Zahl an Anlagen zu weiträumigen Versorgungsausfällen führen.
/ Blindleistungsbereitstellung zur statischen Spannungshaltung
Eine der Hauptproblematiken im Niederspannungsnetz ist die erhöhte Spannung durch dezentrale Einspeisung. Mit Hilfe von gezielter Blindleistungseinspeisung kann diese Problematik entschärft und die Spannung wieder gesenkt werden, wodurch deutlich mehr Anlagen installiert werden können.
Ab einer Anlagenleistung von 3,68 kVA ist deshalb in der Richtlinie ein cos φ von 0,95 gefordert. Bei Anlagen größer 13,8 kVA muss ein cos φ von 0,9 möglich sein. Die Blindleistung wird entsprechend einer Kennlinie geregelt.
/ Symmetrische Drehstromeinspeisung
Erzeugungseinheiten dürfen nur noch einphasig angeschlossen werden wenn die Summe aller einphasig angeschlossenen Einheiten 4,6 kVA je Außenleiter nicht übersteigt. Somit können maximal dreimal 4,6 kVA = 13,8 kVA einphasig, verteilt auf die drei Außenleiter, angeschlossen werden. Sobald dieser Grenzwert überschritten wird, ist für jede Erweiterung nur noch symmetrische Drehstromeinspeisung erlaubt.
Zeitschiene
Die neue Anwendungsregel ist seit 01.08.2011 in Kraft. Im Übergangszeitraum bis zum 31.12.2011 kann sowohl die neue VDE-AR-N 4105 als auch die bisher gültige VDEW-Richtlinie angewandt werden. Die Entscheidung dafür liegt beim Anschlussnehmer. Ab dem 01.01.2012 wird ausschließlich die neue Niederspannungsrichtlinie angewandt, es gilt das Inbetriebnahmedatum.
1 Fronius IG Plus 30 V bis Fronius IG Plus 150 V (mit Ausnahme Fronius IG Plus 70 V-1 und Fronius IG Plus 100 V-1), die trafolosen Geräte Fronius IG TL 3.0 und 3.6 sowie die Fronius CL Serie.
Welcher Redakteur hat diesen Beitrag veröffentlicht?
Veröffentlicht von: opr
am 22. Aug 2011 und wurde einsortiert unter:
Aktuell, Hersteller-Infos, Photovoltaik und Solar, Themen, Topmeldungen.
Sie können die Kommentare per RSS-Feed verfolgen: RSS 2.0.
Sie können einen Trackback setzen