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Entwicklung des Gründungszuschuss in Lüneburg

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Über den gesetzlichen Kahlschlag beim Gründungszuschuss wurde in der Vergangenheit viel diskuttiert und berichtet. Wir wollen uns heute einmal die Konsequenzen speziell in der Region Lüneburg anschauen. 

Quelle: strategam.de

Der Bezirk der Arbeitsagentur Lüneburg umfasst die Dienststellen Lüneburg, Buchholz und Winsen und geht somit weit über die Grenzen des Landkreis Lüneburg hinaus. In den vergangenen Jahren waren die Daten -was geförderte Gründungsvorhaben betrifft- weitestgehend konstant. Etwa 800-900 Existenzgründer wurden von der Agentur für Arbeit Lüneburg pro Jahr mit dem Gründungszuschuss gefördert und konnten sich so meist eine tragfähige Selbständigkeit aufbauen.

Nun wurden die gesetzlichen Regularien geändert und wir haben uns die Zahlen für die ersten Monate 2012 näher angeschaut.

Im Januar wurden noch 21 Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt, im Februar waren es gerade mal 7. Während die Zahlen nun im März (11) und im April (6) relativ konstant blieben, wurden in der Mai-Statistik keine Daten ausgewiesen. Dies bedeutet, dass weniger als 3 Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt wurden.

Hochgerechnet auf das ganze Jahr würde dies bedeuten, dass ca. 110 Gründungsvorhaben mit dem Gründungszuschuss unterstützt werden – das wäre nur ein Bruchteil dessen, was bislang gefördert wurde.

Nun kann es natürlich sein, dass viele Gründer ihre Existenzgründung vorgezogen haben und durch die anstehenden Einschnitte noch im vergangenen Jahr gegründet haben – dies werden wir durch weitere Beobachtungen evaluieren.

Wollen Sie für den Start in die Selbständigkeit den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen, sollten Sie sich besser auf das Antragsverfahren und somit auf die Gründung selbst vorbereiten, als dies noch im letzten Jahr erforderlich war.

Die Agenturen (die Jobcenter ebenso) haben mittlerweile bundesweit einen Test zur Bewertung des unternehmerischen Potentials eingeführt, um so heraus zu finden, ob sich ein Antragsteller überhaupt für als “Unternehmer” eignet. Weitere Ablehnungsgründe für den Gründungszuschuss können sein:

– ausreichend vorhandene Eigenleistungsfähigkeit
– nicht tragfähige Geschäftsidee
– Vermittlungsvorrang in sv-pflichtige Beschäftigung

Stellen Sie also frühzeitig die Weichen und lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Im Zuge unserer Antragsberatung unterstützt das Team von HB Result Gründungswillige in Lüneburg bei der Antragstellung des Gründungszuschuss und zeigt den Weg zu weiteren Fördermitteln.


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Veröffentlicht von: opr
am 28. Jun 2012 und wurde einsortiert unter:
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