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Neuerungen 2017: Auf diese Fördermaßnahmen sollten Immobilienkäufer jetzt achten

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Eigenen Strom nutzen und das Haus gegen Einbrecher rüsten: Das Jahr 2017 bringt neue Sparmaßnahmen für Immobilienbesitzer, -käufer und Häuslebauer. Die KfW-Bank fördert ab dem 1.1.2017 unter anderem Investitionen, die einem höheren Einbruchschutz dienen und so zu mehr Sicherheit im Eigenheim führen. Außerdem profitieren Immobilienbesitzer von dem Inkrafttreten des aktualisierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Einbrüche gehören zu den häufigsten Kriminaldelikten in Deutschland: Im Jahr 2015 gab es 167.136 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl (*1). Der Staat reagiert jetzt auf die hohen Zahlen und stockt die Fördergelder für Einbruchschutzmaßnahmen um 50 Millionen Euro auf. Immobilienbesitzer, die Maßnahmen zum Einbruchschutz vornehmen, können sich direkt an die Förderbank KfW wenden. Diese finanziert mit begünstigten Krediten oder Zuschüssen beispielsweise den Kauf von einbruchhemmenden Türen und Fenstern, sowie die Anschaffung von Alarmanlagen und Videokameras. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat seit dem 17. März 2017 sogar die Mindestinvestitionskosten für Maßnahmen zum Einbruchschutz von 2.000 Euro auf 500 Euro gesenkt. Zudem wurde der Mindestzuschussbetrag von 50 Euro auf 200 Euro aufgestockt, sodass auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert werden. Oft unterstützt die jeweilige Gemeinde ebenfalls die Anschaffung von einbruchhemmenden Maßnahmen. Eigentümer sollten sich daher zunächst an die örtliche Gemeinde wenden oder direkt an die KfW Bank“, so Beate Schmidt, Kreditleiterin des Online-Baufinanzierungsportals MKIB. Die Maßnahmen zum Einbruchschutz werden über den Kredit „Altersgerecht umbauen“ gefördert, der ebenso Maßnahmen zur Barrierefreiheit unterstützt. Bereits 2016 wurden von der KfW-Bank über 40.000 Förderzuschüsse genehmigt und damit über 50.000 Wohneinheiten gegen Einbrüche gesichert (*2).

Quelle: skeeze/pixabay.com

Eigens produzierten Strom nutzen und an Mieter weitergeben

Eine weitere gute Nachricht speziell für Immobilieneigentümer, die selbst Strom produzieren: Ab 2017 dürfen diese den Strom, der beispielsweise durch Solaranlagen auf dem Dach produziert wurde, günstig an ihre Mieter verkaufen. In Fällen, in denen der Strom unmittelbar zum Wohn- oder Mietobjekt produziert wird, muss der Strom nicht in das Netz geleitet werden, sondern kann zum Eigengebrauch oder zum Verkauf an Mieter genutzt werden. Jeder Mieter kann dabei selbst entscheiden, ob er den Strom aus Eigenproduktion oder vom Anbieter beziehen möchte. Immobilienbesitzer können den Strom günstiger abgeben, denn die Nutzungsentgelte und die Konzessionsabgabe entfallen ab sofort, womit auch die EEG-Umlage auch zum Großteil entfällt. „Der sogenannte Mieterstrom senkt die Nebenkosten eines Wohnobjektes signifikant und macht die Immobilie so für Mieter attraktiver“, erklärt Schmidt. „Interessant für Immobilienbesitzer und Häuslebauer sind in diesem Punkt besonders die Förderprogramme der KfW. Die Bank unterstützt die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.“

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mkib.de

(*1) Kriminalstatistik 2015, Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums. Abrufbar unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/05/pks-und-pmk-2015.html (13.01.2017)

(* 2) Pressemitteilung der KfW. Abrufbar unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details_392833.html (13.01.2017)

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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