Bauen & Wohnen

Rundsteuerempfänger für EEG-Anlagen.

ARKM.marketing

Mit der seit 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, müssen EEG Anlagen also Strom erzeugende Anlagen, mit einer vom Netzbetreiber steuerbaren Unterbrechungs- bzw. Drosselungseinheit versehen werden.

Dies ist wegen der zunehmenden Anzahl an dezentralen Einspeiseanlagen notwendig geworden. Der Netzbetreiber muss eine Überlastung seiner Netze verhindern und dafür ist es erforderlich alle Einspeiseanlagen in ihrer Leistung zu drosseln, bzw. ganz abzuschalten. Der Anlagen-betreiber ist verpflichtet seine Anlage entsprechend nachzurüsten, trägt also hierfür die Kosten, bekommt aber bei einer Abschaltung / Drosselung die ausgefallene Einspeiseleistung vergütet.
Die gesetzliche Regelung sieht eine Unterscheidung im Hinblick auf die Anlagengröße vor, was die Ausprägung der konkreten gesetzlichen Vorgaben betrifft. Die Unterscheidung wird wie folgt getroffen.

Bei Neu-Anlagen unter 30kWp haben die Betreiber die Wahlmöglichkeit zwischen einer dauerhaften 70% Reduzierung der Einspeisewirkleistung oder dem Einsatz eines Rundsteuerempfängers. Bei allen Neu-Anlagen über dieser Leistung muss die ferngesteuerte Reduzierung der Wirkleistung ermöglicht werden und es gibt keine Wahlmöglichkeit. Bei Bestandsanlagen ab 30kWp bis 100kWp gilt die Nachrüstpflicht nur für Anlagen, welche nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen worden sind. Diese Nachrüstung muss bis spätestens 31.12.2013 erfolgt sein. Bestehende Anlagen über 100kWp müssen in jedem Fall nachgerüstet werden. Hier gilt zudem nur eine Frist bis 30.06.2012.

Sollten die Anlagen bis zu den genannten Terminen nicht dieser gesetzlichen Regelung nachgekommen sein, besteht kein Vergütungsanspruch mehr für die Einspeisung. Der Gesetzgeber sieht bei der Einrichtung zur Unterbrechung nur eine vollständige Abschaltung oder eben gar keine vor. Der Rundsteuerempfänger (www.co-met.info/rundsteuerempfaenger-co.met) der Firma co.met ist zudem in der Lage stufen-weise eine Reduzierung von 30% oder 60% vorzunehmen. Diese Anforderung stellen auch viele Netzbetreiber in ihren TAB und somit ist das Gerät auch in vielen Netzen einsetzbar. Primär wurde der Rundsteuerempfänger für das Netz der Standwerke Saarbrücken vorgesehen, aber auch der Einsatz in anderen Netzen (beispielweise E.ON) wird angestrebt und auch in kürze möglich sein.

Diese Infos noch mal kurz zusammengefasst finden Sie unter folgendem Link: www.co-met.info/rundsteuerempfaenger-co.met


Welcher Redakteur hat diesen Beitrag veröffentlicht?

Veröffentlicht von: opr
am 13. Mai 2012 und wurde einsortiert unter:
Aktuell, Hersteller-Infos, Photovoltaik und Solar, Themen.
Sie können die Kommentare per RSS-Feed verfolgen: RSS 2.0.
Sie können einen Trackback setzen

ARKM.marketing

ots

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"