Bauen & Wohnen

Stein für Stein zur Barrierefreiheit

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Vorsprünge, steile Treppen oder unebene Türschwellen zu betreten ist leider wegen fehlender Barrierefreiheit nicht jedem problemlos möglich. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen stehen in diesem Fall oftmals vor einer schier unüberwindlichen Hürde. Unabhängig von altersbedingter oder anderweitiger Einschränkung jeglicher Art: Für jeden sollte ein gesellschaftliches Leben ohne unüberwindbare Hindernisse heutzutage möglich sein. „Damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen, wozu oft auch Senioren gehören, – allem voran in den eigenen vier Wänden – unbeschwert den Alltag bestreiten können, sollten Bauherren beim Immobilienbau bestimmte Richtlinien zur Barrierefreiheit berücksichtigen“, erklärt Steven Wieck, Gesellschafter bei den Lift Experten der firsthand CARE GmbH. Im Bereich der öffentlichen Einrichtungen verpflichtete sich der Bund bereits dazu, alle Gebäude für jeden barrierefrei zugänglich zu machen. Doch im privaten Sektor bleibt die Frage nach der Finanzierung, wenn es um ein uneingeschränktes Eigenheim geht, in den meisten Fällen unbeantwortet. Doch wie schaffen es Betroffene, das eigene Zuhause frei von Stolpersteinen zu gestalten?

Barrierefreiheit: Luxus oder Grundrecht?

Um ein Gebäude überhaupt erst rundum barrierefrei gestalten zu können, braucht es einen großen finanziellen Spielraum, den der Otto Normalverbraucher leider oft nicht hat. Gerade für Menschen, für die ein normaler Alltag ohne diverse Hilfsmittel und bestimmte bauliche Gegebenheiten nicht möglich ist, ergibt sich hieraus ein großes Dilemma. Aus diesem Grund bieten sich Förderungsmöglichkeiten, die Betroffene finanziell entlasten. „Selbstbestimmtes Wohnen bedeutet nicht nur eine gesteigerte Lebensqualität, sondern steht jedem Bürger als Menschenrecht zu“, stellt Wieck klar. Pflegebedürftige Menschen mit einer entsprechenden Pflegestufe können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei der Pflegekasse beantragen. „Als Maximalhöhe kann ein Zuschuss von bis zu 4000 Euro beantragt werden, Genaueres hängt allerdings immer vom Zustand des Betroffenen ab“, führt der Experte aus. „Dies gilt für alle Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, wozu beispielsweise die Installation eines Treppenlifts in den unterschiedlichsten Ausführungen gehört.“ Anderweitige Bauvorhaben wie energetische Sanierungen oder Schönheitsreparaturen fallen hingegen nicht unter die Fördermaßnahme, sodass diese wirklich nur den Hilfsbedürftigen zugutekommt.

Von oben bis unten selbstbestimmt

In jedem Bereich eines Gebäudes finden sich Stolperfallen, die es bereits bei der Planung eines neuen Bauvorhabens zu beseitigen gilt. Von der bodengleichen Duschkabine im Badezimmer über motorisch absenkbare Küchenoberschränke bis hin zum Abbau von Türschwellen und dem Einbau eines rutschfesten Bodenbelags steht der gesamte Innenausbau vor vielen kleinen Optimierungen, die in Summe ein Heim mit Barrierefreiheit ergeben. Darüber hinaus besteht ein großes Problem in einem normalen Wohnhaus darin, obere Etagen zu erreichen. Auch mit einer staatlichen Förderung können sich die wenigsten Menschen beim Neubau auch noch den Luxus eines neuen Fahrstuhls leisten. „Treppenlifte können hier beispielsweise Abhilfe leisten, da sie mittlerweile in den unterschiedlichsten Formen, Größen sowie Preisklassen und Anwendungsbereichen stattfinden“, so Wieck. Sehr stabile Plattformlifte, Kurvenlifte und auch Außenlifte erfüllen ihren Zweck in einem jeweils vollkommen anderen Bereich des Gebäudes. „Individuell lassen sie sich ebenso an die Benutzer anpassen und sorgen somit dafür, dass ein selbstbestimmtes Leben ohne jegliche Stolpersteine für niemanden mehr ein unerreichbares Luxusgut bleibt“, schließt Wieck ab.

Quelle: firsthand CARE GmbH

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