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Verbraucher nach Teldafax-Pleite verunsichert – HausPilot gibt Tipps für den sicheren Wechsel

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Nach der Insolvenz ihres Strom- und Gasversorgers Teldafax haben viele betroffene Verbraucher die Tücken des Energiemarkts zu spüren bekommen.

Logo: hauspilot.de

Plötzlich fanden sie sich in einem teuren Tarif beim örtlichen Grundversorger wieder, der im Rahmen der Ersatzversorgung für bis zu drei Monate einspringen muss. Einige Grundversorger nutzten die Gunst der Stunde, um den verunsicherten Verbrauchern ein eigenes Angebot mit längerer Laufzeit vorzulegen. Wollten Verbraucher den Anbieter wechseln, drohte ihnen ebenfalls eine Überraschung, denn viele wurden abgelehnt. Der Grund: Sie hatten als bisherigen Lieferanten Teldafax und die dortige Kundennummer angegeben, hätten aber nach den geltenden Regeln ihren Ersatzversorger nennen müssen.
Der Aachener Energiedienstleister HausPilot rät:
– Die von der Teldafax-Insolvenz betroffenen Verbraucher sollten sich nicht von den Angeboten der Grundversorger drängen lassen, sondern das Angebot mit anderen Lieferanten vergleichen.
– Bei der Prüfung der Angebote hilft beispielsweise www.hauspilot.de. HausPilot berücksichtigt in seinem Preisvergleich den Effektivpreis, also auch die Kosten des Kleingedruckten in den Verträgen. Zudem bietet das Transparenz-Rating von HausPilot nützliche Hinweise für die Auswahl eines seriösen Anbieters.
– Wer wechseln möchte, muss zunächst seinen Vertrag mit Teldafax kündigen, denn auch bei Insolvenz endet der Vertrag nicht automatisch. Hinweise zum Vorgehen und die entsprechenden Musterschreiben hält die Verbraucherzentrale (zum Beispiel unter www.vz-nrw.de) bereit.
– Beim Wechsel zu einem neuen Lieferanten müssen die Verbraucher den Namen des Grundversorgers angeben. Sie sollten möglichst auch die entsprechende Kundennummer mitteilen, denn manche Lieferanten benötigen diese für eine reibungslose Umsetzung des Wechsels. Die Kündigung beim Grundversorger regelt der neue Lieferant.
– Die Verbraucher sollten also den Grundversorger umgehend um ihre Kundennummer bitten. Spätestens wenn der Grundversorger selbst ein Angebot vorlegt, sollte er dem Verbraucher auch seine Kundennummer mitgeteilt haben.

HausPilot Geschäftsführer Reinhard Goethe kritisiert, dass einige Grundversorger aus ihrer privilegierten Situation heraus die Notlage von Verbrauchern ausnutzen, um sie als Kunden zurück zu gewinnen und mit langfristigen Verträgen zu binden. Nach der Insolvenz ihres Anbieters haben viele Verbraucher erlebt, wie holprig der Weg zu einem neuen Anbieter sein kann. Goethe: „Wenn dann das ‚Rettungsangebot’ des Grundversorgers kommt, ist manchem Verbraucher der Appetit auf Energiewettbewerb schon vergangen. Die Teldafax-Insolvenz leitet damit die Rolle rückwärts ein zu den Verhältnissen vor der Energiemarktliberalisierung.“

Goethe fordert die Bundesnetzagentur zum Handeln auf: „Wenn Grundversorger aus ihrer Rolle als Ersatzversorger heraus ehemaligen Teldafax-Kunden langfristige Verträge anbieten können, die rückwirkend direkt an die Teldafax-Belieferung anschließen – dann müssen auch die Verbraucher die Möglichkeit haben, unter gleichen Vorzeichen zu einem Versorger ihrer Wahl zu wechseln. Daran, dass sie Teldafax als Altlieferanten angegeben haben, darf ein Wechsel nicht scheitern.“

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Veröffentlicht von: opr
am 9. Jul 2011 und wurde einsortiert unter:
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