Die Bevölkerung wird vom Atomunfall im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld überrascht und Panik bricht aus.
Das bekannte Buch „Die Wolke“ erzählt von der Flucht einer Schülerin und deren Familie sowie den Folgen der Katastrophe. Wenige Wochen nach dem Supergau in Fukushima und 25 Jahre nach Tschernobyl fürchten sich mehr als 70 Prozent der Deutschen vor einer solchen Situation, so eine Umfrage der ARD. Doch was wäre wenn? Deutschland gilt für den Notfall als vorbereitet. Allgemeine Verhaltenshinweise sollen Bürgern im Fall der Fälle helfen.
Supergau: Noch immer ist das Kernkraftwerk in Fukushima nicht unter Kontrolle und Japan bewertet den Störfall neu. Inzwischen gilt für diese Katastrophe Gefahrenstufe 7. Erst nach mehreren Wochen erweiterte die japanische Regierung die Sperrzone und evakuierte Betroffene. Zuvor ließen sie die Bevölkerung weitestgehend uninformiert. Über die Folgen kann nur spekuliert werden. Doch Stufe 7 zeigt, dass sich die radioaktive Strahlung auf die Gesundheit der Menschen und auf die Umwelt auswirkt. Wie vorbereitet ist eigentlich Deutschland?
Richtig informiert im Notfall
Sollte es zu einem Atomunfall in Deutschland kommen, dann sind Katastrophenschutzbehörden zuständig, Bürger mit Sirenen und Lautsprecherdurchsagen zu alarmieren und über über Fernsehen und Rundfunk, Internet und Videotext auf dem Laufenden zu halten.
Sieben goldene Regeln: Verhalten beim Supergau und bei radioaktiver Strahlung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie die Behörden für Katastrophenschutz informieren über das richtige Verhalten nach einem Atomunfall. Für den persönlichen Schutz gibt es verschiedene Verhaltenshinweise für den Notfall:
1) Im Haus bleiben: Durch die Luft gelangen die radioaktiven Stoffe vom Kernkraftwerk in die Umgebung. Bleiben die Bürger in den Gebäuden, atmen sie wesentlich weniger radioaktive Stoffe ein. Wichtig ist, die Anweisungen der Katastrophenschutzbehörden zu befolgen. Diese entscheiden, ob Kinder aus den Schulen abgeholt werden dürfen, diese vor Ort versorgt oder evakuiert werden. Aufenthalte im Freien sollten unbedingt vermieden werden.
2) Schutz suchen in fensterlosen Räumen und Kellern: Am besten sind Betroffene in innenliegenden Räumen und Kellern vor der radioaktiven Strahlung und Stoffen geschützt.
3) Fenster nicht öffnen und Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten: Wer den Luftaustausch vermeidet, verhindert das Eindringen von radioaktiven Stoffen in die Innenräume des Hauses.
4) Ablegen der verseuchte Kleidung und gründliches Waschen: Wer sich während des Unfalls im Freien aufhielt, sollte vor dem Eintreten ins Haus die komplette Oberbekleidung und Schuhe ablegen sowie diese luftdicht in Plastik verstauen. Um das Hineintragen von radioaktiven Stoffen zu minimieren, ist es notwendig, sich anschließend gründlich unter fließenden Wasser zu waschen. Besonders die unbedeckten Körperstellen wie Haare, Hände, Arme und der Kopf sind dabei wichtig. Erst im Anschluss ist Duschen angeraten.
5) Kein Gemüse und Obst aus dem eigenen Garten: Radioaktive Stoffe lagern sich im Boden ab, so auch im eigenen Garten. Deshalb ist es besser, auf Konserven und Tiefkühlkost auszuweichen und auch die frische Milch von weidenden Kühen zu meiden. Milchprodukte aus Molkereien und das Trinkwasser aus der Leitung unterliegen strengen Kontrollen, weshalb der Verzehr unbedenklich ist.
6) Information über Rundfunk, Fernsehen und Internet: Im Falle eines Atomunfalls ist es ratsam, sich ständig über Medien auf dem Laufenden zu halten. Besonders über das Radio informieren Behörden kontinuierlich.
7) Vermeiden von Notrufen: Um eine Überlastung der Notfallnummern der Feuerwehr und Polizei zu vermeiden, sind alle Bürger dann aufgefordert, auf Anrufe zu verzichten. Besser ist es, sich über das Radio, Video und Lautsprecher zu informieren.
Notfallmaßnahme: Ausgabe von Jodtabletten
Bei einem Atomunfall tritt radioaktives Jod aus. Eine Notfallschutzmaßnahme ist die Einnahme von Jodtabletten, die die Aufnahme des radioaktiven Jods verhindern. Diese sogenannte Jodblockade minimiert bei rechtzeitiger Einnahme die Gefahr von Schilddrüsenkrebs. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schwangere und Stillende, die im Umkreis von 25 bis 100 Kilometern um das Kernkraftwerk leben, erhalten von den Behörden Jodtabletten.
Wer zu nahe am Kernkraftwerk wohnt…
… sollte sich vorab über notwendige Maßnahmen informieren. Davon sind alle Menschen betroffen, die im Umkreis von bis zu 25 Kilometern eines Atomkraftwerkes (link zu :de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kernreaktoren_in_Deutschland) wohnen. Kernkraftwerksbetreiber sind durch das Strahlenschutzvorsorgegesetz verpflichtet, über das richtige Verhalten zu informieren. Diese Maßnahmen finden Interessierte in entsprechenden Broschüren, die auf den Firmenwebseiten hinterlegt sind. Weitergehende Fragen beantwortet die Informationsseite „Jodblockade“ und bietet eine ausführliche Liste mit Kontaktdaten der jeweiligen Kraftwerke (www.iodblockade.de/index.php?id=13L=0) ,
Weiterführende Links:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
www.bmu.de
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
www.bfs.de
Strahlenschutzkommission (SSK)
www.ssk.de
Atomkatastrophe in Japan: Chronologie der Ereignisse
www.everenergy.de/blog/atomkatastrophe-chronologie/
Welcher Redakteur hat diesen Beitrag veröffentlicht?
Veröffentlicht von: opr
am 6. Jul 2011 und wurde einsortiert unter:
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