Bauen & Wohnen

Zurückbehaltungsrecht: Druck auf den Vermieter ausüben erlaubt!

ARKM.marketing

Mietmängel sind oft ein Ärger für Mieter und auch Vermieter. Sind es doch für den Mieter eher Eingriffe in seine Lebensqualität, haben Mietmängel meistens finanzielle Auswirkungen auf den Vermieter. Oft kommt es genau deswegen zu Verzögerungen, weil der Vermieter die Behebung der Mängel hinauszögert, um auf Zeit zu Spielen.

Nach einem aktuellen Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mietmangelbeseitigung zu veranlassen. Laut BGH ist das Zurückbehaltungsrecht rechtmäßig, wenn regelmäßig der Mangel beim Vermieter angezeigt wird. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

(BGH VIII ZR 330/09 WuM 2011,12 vom 3.11.2010)

ARKM.marketing

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.