Finanzen

"Das Fondskonzept ist gescheitert"

ARKM.marketing

Bremen (ots) – „Das Konzept des Lebensversicherungsfonds Prorendita Zwei GmbH Co. KG ist gescheitert“, so Rechtsanwalt Theo Wiewel von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Das ergebe sich aus dem Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom 12. Oktober 2012. Danach könne nicht mehr mit einer kurzfristigen Erholung der Marktverhältnisse auf dem Zweitmarkt für britische Lebensversicherungspolicen gerechnet werden. Zudem würden sich die Konditionen für die Fremdfinanzierung voraussichtlich verschlechtern, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 weist „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens“ in Höhe von 2.901.625,12 Euro aus. Der Verlust für dieses Geschäftsjahr beträgt insgesamt 3.240.565,81 Euro.

„Im Verkaufsprospekt wurden die Risiken der Beteiligung nicht richtig dargestellt“, sagt Rechtsanwalt Wiewel. „Abgesehen davon sind die Anleger in vielen Fällen falsch beraten worden, was die von uns ausgewerteten Beratungsgespräche zeigen. Betroffen sind eine ganze Reihe von Banken und Finanzvertrieben.“ Der Anwalt rät daher allen Anlegern, sich umgehend juristisch beraten zu lassen, bevor Schadensersatzansprüche verjähren.

Für den Fall, dass die Fortführung der Fremdfinanzierung mit höheren Kosten verbunden ist, schlägt die Fondsgeschäftsführung vor, trotz der schlechten Rahmenbedingungen einen Teil des Versicherungsportfolios zu verkaufen, um die Fremdfinanzierung vollständig zurückführen zu können. Die verbleibenden Policen sollen bis zum Ablauf der Versicherung gehalten werden, um den Schlussbonus vereinnahmen zu können. Nach einem Ausschüttungsplan, der von der Fondsgeschäftsführung ergänzend beigefügt worden ist, sollen in den Jahren 2013 bis 2020 voraussichtlich insgesamt 11,4 Millionen Euro ausgezahlt werden. Bislang ist lediglich denjenigen Anlegern, die zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 31. August 2006 beigetreten sind, ein sogenannter Frühzeichnerbonus in Abhängigkeit von der Zahlung der Beteiligungssumme gewährt worden. Der Großteil des investierten Kapitals wäre damit verloren.

Im Jahr 2005 ist von der IDEENKAPITAL Financial Engineering AG der geschlossene Fonds Prorendita Zwei GmbH Co. KG initiiert worden, der in britische Kapitallebensversicherungen investiert. Mit dem Eigenkapital der Anleger und einem Darlehen in etwa der gleichen Höhe wurden bereits vorhandene Versicherungspolicen auf dem britischen Zweitmarkt erworben. Im Verkaufsprospekt der Fondsbeteiligung wurde damit geworben, dass bei britischen Kapitallebensversicherungen jährlich ein Bonus zugewiesen wird. Am Ende der Laufzeit werde dann noch ein Schlussbonus gezahlt. Vor allem im Hinblick auf den hohen Schlussbonus würde der tatsächliche Wert einer Versicherungspolice jedes Jahr steigen. Das Fondskonzept sah vor, dass die Policen zunächst erworben und anschließend wieder mit Gewinn verkauft werden. Tatsächlich stellte sich aber bald heraus, dass ein gewinnbringender Handel mit den Versicherungspolicen nicht möglich ist.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2348774/prorendita-zwei-das-fondskonzept-ist-gescheitert/api

ARKM.marketing

ots

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"