Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Kennen Sie dies, dass das Finanzamt Sie anschreibt und auffordert, bis zu einem gewissen Termin Ihre Einkommensteuererklärung abzugeben und Sie alle Mühe haben, die Steuerunterlagen zusammenzusuchen, Ihre Erklärung zu fertigen und den Abgabetermin einzuhalten?
Nun geht die Finanzverwaltung dazu über, bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung, empfindliche Verspätungszuschläge festsetzen. Diese liegen zwischen 1 bis 10 % der festgesetzten Steuer. Das wäre zum Beispiel bei einer festgesetzten Steuer von 5.000 EUR im Falle der verspäteten Abgabe immerhin ein Betrag, der zwischen 50 und 500 EUR liegt.
Sparen Sie sich dieses Risiko und diesen Ärger, indem Sie Ihre Steuererklärung zügig erstellen oder Sie sich ggf. rechtzeitig beraten lassen!
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter “ http://ots.de/1Z9ZL “ zum Download bereit. Ansprechpartner: Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH Tel.:06321 / 4901-0 Fax:06321 / 4901-49 Email:presse@vlh.de Web:www.vlh.de / Presse
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/69585/2121085/aufgepasst-finanzverwaltung-erhoeht-zuschlaege-bei-verspaeteter-erklaerungsabgabe/api