Bauen & WohnenFinanzen

Haus & Grund Hessen: Mit einfachem Mietspiegel Steuergelder sparen

ARKM.marketing

Als „wichtigen Beitrag zur Wahrung des Rechtsfriedens“ bezeichnet Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, den Mietspiegel, den größere Städte künftig erstellen müssen. Das Gesetz tritt heute in Kraft. Anlässlich des Landesverbandstages der hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bad Homburg appellierte Streim jedoch an die Kommunen, den Weg des einfachen Mietspiegels zu gehen. Der spare wertvolle Steuergelder, sei von der Bevölkerung akzeptiert und stehe der qualifizierten Version in nichts nach.

Grundsätzlich begrüßt Haus & Grund Hessen die neue Pflicht für Kommunen, einen Mietspiegel zu erstellen: „Damit entfällt für Vermieter die oft aufwendige Suche nach einer Vergleichswohnung, wenn sie eine Mieterhöhung begründen wollen“, so Streim. „Wir appellieren aber an die Kommunen, den Weg des einfachen Mietspiegels zu wählen und dafür auf die Expertise der lokalen Interessenvertreter von Vermietern und Mietern zu setzen, die den örtlichen Immobilienmarkt sehr gut kennen. Das Ergebnis wird von der Bevölkerung akzeptiert und ist mit dem qualifizierten Mietspiegel absolut vergleichbar, der aber im Schnitt einen Euro pro Einwohner kostet – ohne jeglichen zusätzlichen Mehrwert.“

Zwölf hessische Kommunen in der Pflicht

Ab dem heutigen 1. Juli müssen Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern eine solche Übersicht erstellen, die Auskunft über die ortsübliche durchschnittliche Miete gibt. Dabei haben sie die freie Wahl zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Mietspiegel. Die beiden Varianten unterscheiden sich allein durch ihre Wege zum Ziel.

Der qualifizierte Mietspiegel muss wissenschaftlichen Standards entsprechen. Von den zwölf betroffenen Städten in Hessen haben sich bereits Frankfurt und Darmstadt für diese Version entschieden, was dazu führte, dass sie für die Datenerfassung, -auswertung und -gewichtung ein darauf spezialisiertes Institut beauftragen mussten. Diese Form muss alle vier Jahre neu aufgestellt und alle zwei Jahre an die aktuelle Entwicklung angepasst werden.

Den einfachen Mietspiegel haben bislang Wiesbaden, Offenbach und Hanau gewählt. Diesen erarbeiten in Eigenregie lokale Interessenvertreter der Vermieter und Mieter, teilweise unter Einbeziehung der Kommune, erheben selbst die erforderlichen Daten und passen ebenso das Ergebnis alle zwei Jahre den Veränderungen auf dem lokalen Wohnungsmarkt an.

Kassel, Gießen, Marburg, Fulda, Rüsselsheim, Bad Homburg und Wetzlar – der Größe nach geordnet – sind die hessischen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, die bislang keinen Mietspiegel erstellt haben. Wählen sie die einfache Variante, muss sie bis zum 1. Januar 2023 vorliegen. Für die qualifizierte Variante bleibt ihnen bis 1. Januar 2024 Zeit.

Verbandsvorsitzender Streim hofft, dass ihre Entscheidung für die kostengünstigere Variante ausfällt. Denn aus seiner Sicht spricht auch der vom Land gefüllte Fördertopf nicht dafür, aus dem Kommunen bis zu 70 Prozent der Kosten für ihren qualifizierten Mietspiegel abdecken können. „Das sind ja ebenfalls Steuermittel, die ohne Not für eine Sache ausgegeben werden, für die es eine ebenso gute, viel günstigere Alternative gibt.“

Wolfgang Bosbach Festredner beim Landesverbandstag

Zu ihrem Landesverbandstag treffen sich die Mitglieder von Haus & Grund Hessen heute und morgen im Kurhaus Bad Homburg. Nach Mitgliederversammlung und Galaabend mit rund 200 Gästen am heutigen Freitag empfängt der Verband am morgigen Samstag etliche Ehrengäste zum Festakt. Unter ihnen Festredner Wolfgang Bosbach (CDU), langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages und einer der bekanntesten Unionspolitiker. Er wird zum Thema „Deutschland und Europa in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung“ sprechen. Weitere Ehrengäste sind Alexander Hetjes, Oberbürgermeister von Bad Homburg, sowie Moritz Promny, Generalsekretär der FDP Hessen.

Quelle: Haus & Grund Hessen

ARKM.marketing

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"