Finanzen

Neue Geldwäschegesetze und Umsetzungsprobleme in der Praxis

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Frankfurt am Main (ots) – Die Novelle des Geldwäschegesetzes (GWG) zum Jahresbeginn und das vollständige Inkrafttreten des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) zum 1. März haben die Anforderungen an die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erheblich verschärft.

Zuvor waren vorrangig Finanzinstitute verpflichtet, ihre Geschäftsbeziehungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Mit dem GwOptG wird nun auch die Industrie in die Pflicht genommen. Betroffen sind hiervon speziell Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Immobilienmakler – letztlich aber auch jeder Gewerbetreibende.

Die tiefgehende Prüfung von Bestandskunden hinsichtlich ihres wirtschaftlich Berechtigten geht einher mit einem erheblichen monetären und zeitlichen Aufwand und einer selten erwünschten Kontaktierung des Kunden.

Doch auch bei Neukunden, die im Rahmen der Geschäftsanbahnung befragt werden können, stellen sich oftmals Probleme. So besteht in manchen Firmen selbst Unwissenheit über den eigenen wirtschaftlich Berechtigten aufgrund undurchsichtiger Verflechtungen in Richtung Ausland. Wie verworren sich Firmenstrukturen zeigen können, sehen Sie am Beispiel des Unternehmens ImPaper (siehe http://www.bvdep.com/newsde/Presse/ImPaperEurope.jpg).

In diesen Fällen können Recherchen in professionellen Datenbanken mit globalen Beteiligungsinformationen gute Dienste leisten. Bureau van Dijk (BvD), ein weltweit führender Anbieter elektronischer Unternehmensinformationen, liefert beispielsweise Beteiligungshintergründe von 100 Mio. Firmen weltweit, so dass der wirtschaftlich Berechtigte mit minimalem Aufwand ermittelt werden kann.

Diese Option sieht auch das Geldwäschegesetz in §7 Abs. 2 explizit vor: „…zur Erfüllung der jeweiligen Sorgfaltspflicht die Durchführung der geldwäscherechtlichen Vorschriften und somit auch die Identifizierung eines Vertragspartners und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten auf der Basis einer vertraglichen Vereinbarung auf Dritte zu übertragen.“

Dabei kann BvD als „zuverlässiger Dritter“ einbestellt werden, um dem Verpflichteten bei der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu unterstützen.

Die Daten- und Softwarelösungen von BvD bieten die Möglichkeit, über eine einzige Oberfläche sowohl die internationalen Beteiligungsstrukturen zu prüfen als auch PEP-Listen (politically exposed persons) des renommierten Partners World Compliance einzusehen. Zudem können vollständige Compliance-Prozesse mit Beteiligten verschiedener Abteilungen und Berechtigungen über BvD-Software gesteuert werden.

Weitere Informationen und eine kostenfreie Produktpräsentation können bei BvD von Deutschland aus unter der Rufnummer +49 (69) 96 36 65 – 0 oder frankfurt@bvdinfo.com angefordert werden.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/50363/2245777/neue-geldwaeschegesetze-und-umsetzungsprobleme-in-der-praxis-loesung-zur-ermittlung-des/api

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